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Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-17

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Am 30. Juni 2009 reichte der Kanton St. Gallen diese Standesinitiative ein. Hintergrund war die Strafrechtsrevision, die im Januar 2007 in Kraft getreten war. Der Kanton St. Gallen ersucht die Bundesversammlung in seiner Initiative um eine Revision des Strafrechts, insbesondere: erstens eine Einschränkung der Sanktionenvielfalt im Strafenkatalog zu erreichen; zweitens die Anwendbarkeit der Geldstrafen bei Gewalt- und Sexualdelikten auszuschliessen oder stark einzuschränken; drittens die Regelung zur Anwendung von kurzen unbedingten Freiheitsstrafen zu lockern; viertens die Möglichkeit der Rückversetzung von Tätern während der Probezeit einer bedingten Entlassung bei einer negativen Entwicklung auszuweiten, mit der Möglichkeit, entsprechende Sofortmassnahmen zu ergreifen; fünftens auf die Entfernung von Einträgen aus dem Strafregister zu verzichten.

Im Jahr 2011 sistierten beide Räte die Behandlung dieser Standesinitiative für mehr als ein Jahr. Grund für die Sistierung war, dass die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des Sanktionenrechts im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz abgewartet werden sollten. Einige der Anliegen des Kantons St. Gallen - betreffend die Sanktionenvielfalt und die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen - wurden bei dieser Revision berücksichtigt. So wurden auch die Bedingungen für die Verhängung von Bewährungsstrafen neu geregelt.

Aufgrund der verschiedenen Änderungen, die wir in den letzten Jahren im Strafrecht vorgenommen haben, ist eine generelle Harmonisierung der Strafrahmen notwendig. Der Bundesrat wird in Kürze eine Vorlage zur Änderung der besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches unterbreiten, damit die Gerichte bei jeder Straftat einen ausreichenden Spielraum haben, um angemessene Strafen zu verhängen. Der generellen Forderung der Standesinitiative hinsichtlich der Einschränkung von Geldstrafen bei schweren Delikten sind wir mit der Revision des Sanktionenrechts im [PAGE 525] Jahr 2015 bereits nachgekommen, indem die Anwendbarkeit der Geldstrafe durch eine Kürzung von 360 auf höchstens 180 Tagessätze bereits eingeschränkt worden ist.

Das vierte Anliegen der Standesinitiative, die Zurückversetzung von Straftätern in die Haft während der Probezeit, wird im Rahmen der nächsten Revision der Strafprozessordnung geprüft, wozu der Bundesrat mit der Motion 14.3383 der RK-SR und der Motion Sommaruga Carlo 09.3443 vom April 2009 bereits verpflichtet wurde. Die Frage, wie lange Strafregistereinträge bestehen bleiben sollen, wurde in dieser Session bei der Beratung des neuen Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem Vostra behandelt, wobei die wesentlichen Forderungen der Standesinitiative aufgenommen wurden.

Der Ständerat hat am 15. Dezember 2015 aufgrund dieser Entwicklungen beschlossen, der Standesinitiative St. Gallen keine Folge zu geben. Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil verschiedene Anliegen noch nicht behandelt worden seien. Sie weist darauf hin, dass die Kommission in solchen Fällen schon häufig einer Initiative trotzdem noch Folge gegeben hat, um die weitere Entwicklung abzuwarten.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat diese Fragen beraten und am 26. Februar 2016 mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.