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Sauter Regine · Nationalrat · 2016-03-17

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Genf, eingereicht 2010, fordert den nationalen Gesetzgeber auf, die Einführung von portablen Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu prüfen. Begründet wird dies damit, dass das heutige System, wonach die Versicherungen beim Wechsel von Versicherten neue Reserven aufbauen müssten, zu einer Erhöhung der Prämien führe. Würde bei einem Wechsel eines Versicherten auch sein Anteil an den Reserven auf die neue Versicherung übertragen, würde dies die Prämienentwicklung dämpfen und zu einem fairen Wettbewerb unter den Versicherern beitragen.

Die Behandlung der vorliegenden Standesinitiative wurde in der Kommission ausgesetzt, um verschiedene vom Eidgenössischen Departement des Innern angekündigte Vorlagen abzuwarten. Die Beratung ist in der Zwischenzeit erfolgt.

Die Mehrheit der Kommission weist auch darauf hin, dass sich die eidgenössischen Räte seit Einreichen der Standesinitiative intensiv mit der Frage der Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auseinandergesetzt haben. Entsprechende Beratungen sind insbesondere im Rahmen zweier Vorlagen durchgeführt worden, einerseits bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes zur Prämienkorrektur, im März 2014 verabschiedet, andererseits im Zusammenhang mit dem neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, das im September 2014 beschlossen wurde.

Eine erneute Änderung der Bestimmungen über die Reserven, wie sie der Kanton Genf anregt, lehnt die Mehrheit der Kommission aus folgenden Gründen ab: Portable Reserven sind systemfremd, da die Krankenpflegeversicherung eine reine Risikoversicherung ist und die Versicherten keine individuellen Guthaben ansparen. Die Reserven werden nicht für die einzelnen Versicherten, sondern vom Krankenversicherer insgesamt gebildet, um seine Zahlungsfähigkeit langfristig sicherzustellen. Müssten die Versicherer für jeden Versicherten ein separates Konto führen, wäre dies mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. Schliesslich würden portable Reserven im Wettbewerb unter den Versicherern unerwünschte Anreize setzen, da die Versicherer versucht sein könnten, Versicherte aus Krankenkassen anzulocken, die über grosse Reserven verfügen.

Die Minderheit der Kommission unterstützt portable Reserven, da diese ihrer Meinung nach zu einem besseren finanziellen Ausgleich unter den Versicherern beitragen würden, ein Ziel, das bisher weder mit dem Risikoausgleich noch mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz erreicht worden sei.

Der Ständerat beschloss am 8. Dezember 2014, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die SGK unseres Rates empfiehlt mit 16 zu 7 Stimmen, das Gleiche zu tun.