AB 197611
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat das Anliegen der Motion und das Anliegen des Parlamentes in die strategischen Ziele der Ruag aufgenommen und am 18. Dezember 2015 verabschiedet. Die Ruag wurde im Dezember letzten Jahres im Rahmen der strategischen Ziele verpflichtet, regionale Anliegen angemessen zu berücksichtigen.
Die vorliegende Motion geht aber weit über die Ruag hinaus: Die vorliegende Motion will die Regionalpolitik und die Eignerpolitik ganz generell verknüpfen. Konkret soll der Bundesrat Unternehmen wie die Ruag - gemeint ist auch die Post, gemeint sind auch die SBB - verstärkt einbinden, damit auch diese einen Beitrag an die Wirtschaftskraft in den strukturschwachen Regionen leisten.
Der Bund führt eigene Unternehmen, weil diese Unternehmen Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen. Die Eignerpolitik des Bundes macht diese öffentlichen Interessen konkret an zwei Punkten fest: Es geht erstens um die zuverlässige Grundversorgung mit wichtigen Leistungen und auch mit entsprechenden Produkten. Zweitens geht es darum, dass wir die langfristige Erhaltung von Wert und Wirtschaftskraft eines Bundesunternehmens sicherstellen.
Auf diesen zwei Grundpfeilern basieren die Kernaufgaben und die strategischen Ziele, die das Gesetz und der Bundesrat den bundesnahen Betrieben vorgeben. Jetzt kommt ein dritter Punkt hinzu, der über diese Ziele hinausgeht, nämlich die Rücksicht auf die Interessen der Stakeholder. So erwartet der Bundesrat von den Bundesbetrieben auch, dass sie eine fortschrittliche Personalpolitik pflegen, dass sie Lehrlinge ausbilden, dass sie Jobs für Menschen mit Behinderung anbieten, dass sie ökologisch und gesellschaftlich rücksichtsvoll wirtschaften. Die Bundesbetriebe sollen also ihre Geschäfte und Ziele mit Verantwortung verfolgen - wir reden im Prinzip von der Corporate Social Responsibility.
Namentlich hat der Bundesrat bis heute in den strategischen Zielen festgeschrieben, dass z. B. die Post oder die SBB in ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung tragen. Das gilt seit Kurzem, wie eben gesagt, auch für die Ruag. Der Bundesrat verlangt, beispielsweise in den strategischen Zielen der Post, dass die Sprachregionen und dass die Geschlechter, insbesondere in den obersten Leitungsgremien, ausgeglichen vertreten sind.
Solche Vorgaben dienen dazu, die regionalen Interessen so gut wie irgendwie möglich zu verankern. In diesem Sinne ist die vorliegende Motion, soweit dies aus Sicht des Bundesrates zweckmässig erscheint, erfüllt. Eine Erweiterung der genannten Grundaufträge um zusätzliche politische Vorgaben wäre kontraproduktiv. Die Vorgabe zu restriktiver regionalpolitischer Ziele ist auch nicht kostenlos. Sie kann die Leistungsfähigkeit der Bundesunternehmen beeinträchtigen und damit verbunden die Investitions- und die Innovationskraft der entsprechenden Unternehmung reduzieren. Die Ruag muss im internationalen Wettbewerb bestehen können, und sie macht heute weit weniger als die Hälfte ihres Umsatzes mit dem VBS. Auch eine Swisscom steht im Wettbewerb und muss sich im internationalen Wettbewerb behaupten können. Die regionalpolitischen Aspekte sind in den strategischen Zielen der Bundesunternehmen grundsätzlich verankert, bei der Post, bei den SBB, neu auch bei der Ruag. Es braucht nicht mehr.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.