Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-03-17
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 28. Januar 2016 die von Ständerat Hans Hess am 18. Juni 2015 eingereichte Motion vorberaten. Der Ständerat hat die Motion am 16. September 2015 mit 35 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass Hersteller von Produkten ihren Vertriebspartnern in der Schweiz in den Vertriebsverträgen ausdrücklich erlauben, für ihre Produkte auch dann Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten zu leisten, wenn diese direkt im europäischen Wirtschaftsraum eingekauft worden sind.
Der Motionär begründet dies so: Viele Produkte, vor allem dauerhafte Konsum- oder Investitionsgüter, auch solche, die nach Artikel 16a des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse zwar zulassungspflichtig, tatsächlich aber zugelassen sind, werden in der Schweiz immer noch zu wesentlich höheren Preisen angeboten als beispielsweise in unseren Nachbarländern. Zu erwähnen sind da häufig benötigte Maschinen für den Bau, Elektrogeräte, Kücheneinrichtungen, Motorfahrräder, Stallungseinrichtungen für die Landwirtschaft oder sanitäre Apparate oder Einrichtungen. Bei vielen dieser Produkte, die durch Fachleute montiert, installiert oder gewartet werden müssen, wird der gesetzlich zulässige Direkteinkauf im Ausland in vielen Fällen durch private Massnahmen verhindert. Kauft ein Verbraucher dieses Produkt im Ausland, erhält er oft vom ortsansässigen Handwerker die Antwort, das betreffende Produkt sei in der Schweiz nicht zugelassen oder er, der ortsansässige Handwerker, installiere keine im Ausland eingekauften Produkte und Einrichtungsgegenstände. Die Verweigerung solcher Dienstleistungen erfolgt oft nicht, weil der Handwerker die Arbeit nicht ausführen möchte, sondern auf Druck der Hersteller oder Importeure. Trotz des Abbaus der staatlichen Handelshemmnisse wird der Markt auf diese Weise nun privat abgeschottet, mit der Folge, dass massiv höhere Preise zulasten von Abnehmern in der Schweiz weiterhin durchgesetzt werden können.
Der Motionär verlangt nun in seiner Motion, dass dagegen Massnahmen ergriffen werden. Er denkt dabei z. B. an eine Regelung in einer Verordnung des Bundesrates oder in einer Bekanntmachung der Wettbewerbskommission. Analoge Regelungen gibt es bereits im Automobilbereich, wo sie funktionieren. Der Motionär meint auch, die Folge einer solchen Bestimmung wäre, dass die Hersteller - wie die Erfahrungen aus dem Automobilbereich zeigten - ihren Vertriebspartnern in der Schweiz ausdrücklich erlaubten, solche Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten zu erbringen. Damit hätte allein schon eine solche Regelung in einer Verordnung oder Bekanntmachung eine preissenkende Wirkung, was vor allem auch im Interesse der in der Schweiz produzierenden KMU wäre.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin, die Motion anzunehmen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion abzulehnen. In den Augen der Minderheit würde mit diesem Vorgehen in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Es sei nicht nachgewiesen, dass damit die Hochpreisinsel Schweiz bekämpft werden könne.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen dazu beitragen würden, gegen die Hochpreisinsel Schweiz vorzugehen, und dass sie sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch den Unternehmen zugutekämen, weil auf diese Weise Marktabschottungen entgegengewirkt werden könnte. Mit der Motion werde zudem einzig verlangt, dass Hersteller von Produkten ihren Vertriebspartnern in der Schweiz in den Vertriebsverträgen ausdrücklich erlauben würden, für ihre Produkte auch dann Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten zu leisten, wenn diese im Europäischen Wirtschaftsraum eingekauft worden seien. Es gehe also allein darum, dass das Gewerbe in der Schweiz selber und frei entscheiden könne, ob es Produkte, die von den Verbrauchern im Ausland eingekauft worden seien, in der Schweiz installieren, reparieren oder warten wolle. Diese Massnahme verstösst somit nicht gegen die Vertragsfreiheit, da es ja den Schweizer Vertriebspartnern freisteht, aus triftigen Gründen auf diese Arbeiten zu verzichten.
Diese Argumentation überzeugte eine knappe Mehrheit der Kommission. Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen und damit dem Anliegen von alt Ständerat Hans Hess zuzustimmen.