Eberhard Toni · Nationalrat · 2002-03-13
Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation. Ich habe mich mit der Antwort teilweise zufrieden gegeben.
Der Bundesrat hat anerkannt, dass es bei der Kontrolle der Agrarprodukte im internationalen Verkehr Unterschiede gibt. Diese Unterschiede gibt es nicht nur betreffend die Regelungen, sondern auch in der unterschiedlichen Anwendung der Kontrollen zwischen der Schweiz und der EU. Ich bin also insofern befriedigt, als der Bundesrat das anerkennt, das Problem sieht.
In der Antwort verweist der Bundesrat darauf, dass mit der Evaluationsklausel die Möglichkeit geschaffen worden ist, Erleichterungen der Vorschriften zu erlassen, und dass ein Angleichen der Kontrollen an EU-Recht möglich ist. Mit der Evaluationsklausel des Landwirtschaftsabkommens verpflichten sich beide Vertragspartner, ihre Bemühungen fortzusetzen, die Handelshemmnisse weiter abzubauen und ein Angleichen der Kontrolle im Sinne der Vereinfachung zu prüfen.
Was mich nicht befriedigt, ist vor allem die Antwort auf die Frage drei. Der Bundesrat sagt, dass mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens die Massnahmen im Bereich der Kontrollen nicht in Kraft gesetzt werden können. Er sieht dafür auch angesichts der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz auf diesem Gebiet keine unmittelbare Notwendigkeit. Diese Auffassung teile ich nicht.
Mit dem Inkraftsetzen des bilateralen Abkommens - auch im Milchwirtschaftsbereich, wo wir am konkurrenzfähigsten sind - müssen alle Kostensenkungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Wir werden unsere Wettbewerbsfähigkeit nur erhalten und verbessern können, wenn wir gleich lange Spiesse haben. Gerade die veterinärrechtlichen und milchhygienischen Bestimmungen können, wenn sie höher angesetzt sind als bei unseren direkten Mitkonkurrenten, erhebliche Mehrkosten verursachen. Höhere Vorschriften sind nur zu akzeptieren, wenn sie einen ausgewiesenen Nutzen für die Konsumenten und Konsumentinnen bringen und dieser am Markt abgegolten werden kann. Für Produkte, die in direkter Konkurrenz mit Importprodukten stehen und nicht anders deklariert werden, ist im Interesse der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit eine Angleichung möglichst schnell vorzunehmen.
Mit Inkrafttreten des bilateralen Abkommens werden unsere Landwirtschaftsprodukte einem weiteren Preisdruck ausgesetzt. Dieser Preisdruck wird unmittelbar nach Inkraftsetzen des Abkommens einsetzen. Deshalb ist es notwendig, Herr Bundesrat, auch Massnahmen zur Angleichung im Bereich der Kontrollen und Vorschriften auf diesen Zeitpunkt umzusetzen und so einen Beitrag zur Kostensenkung zu erbringen.