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Günter Paul · Nationalrat · 2002-03-13

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Wir sind hier offenbar bei einem Thema, das den Rat doch interessiert. Das Arbeitsgesetz ist wichtig: Der Schutz des Personals ist richtig und wichtig, insbesondere im Bereich der Nachtarbeit. Bei den Spitälern gibt es aber ein Problem, und das ist das Problem der Dienste. Ich habe das an meiner eigenen Abteilung erlebt. Es braucht jemanden von der Anästhesie, der rund um die Uhr im Spital ist. Das Arbeitsgesetz sagt, dass das dann als Arbeitszeit zählt. Bis heute konnte der Narkosepfleger oder die Narkoseschwester schlafen gehen, wenn nichts zu tun war. Das Arbeitsgesetz sagt, dass auch das Arbeit sei.

Logischerweise besteht nun die Befürchtung, dass der Arbeitgeber sagt, wenn das schon Arbeit sei, dann müsse auch etwas gearbeitet werden. Dann "erfindet" man für diese Spezialisten in den Spitälern irgendeine Arbeit, die dann gemacht werden soll. Das hat in meinem Fall dazu geführt, dass meine hoch qualifizierten, guten Leute, die seit 15 Jahren bei mir sind, gesagt haben: "Wenn das kommt, wenn ich nicht mehr schlafen kann und stattdessen Rechnungen schreiben, Büromaterial ablegen oder irgend so etwas machen muss, dann habe ich eine gute Lösung: Dann gehe ich, dann bleibe ich nicht mehr an diesem Spital."

Arbeitsgesetz ist gut, und Schutz des Personals ist auch gut. Aber wenn der Schutz zu einer gegen den ausdrücklichen Willen des Personals durchgesetzten Regelung führt - und das Personal dermassen dagegen ist, dass es sagt, wenn das kommt, dann gehen wir -, dann stimmt im System etwas nicht mehr. Das ist das eine Problem.

Das andere Problem ist: Wenn man dieses Gesetz, so wie es jetzt ist, streng auf die kleinen Spitäler anwendet, dann gehen sie einfach zu. Das Gesetz sagt, man dürfe nicht mehr als fünf Tage nacheinander Nachtdienst machen; das ist für die Spitäler eine dumme Regelung. Für uns wären sieben Tage richtig. Wenn Sie fünf Tage nehmen, verschiebt sich der Dienstblock laufend durch die Woche, und das Personal hat immer wechselnde Freitage - das ist überhaupt [PAGE 225] nicht gewünscht. Ein weiteres Problem ist, dass es nicht mehr als zehn Schichten pro Monat Nachtdienst sein dürfen. Das führt bei den kleinen Spitälern dazu, dass sie in der Regel für jede Spezialität vier bis fünf Leute haben müssen. Sie können das selber durchrechnen - kleine Spitäler gehen dabei schlicht kaputt. Es kann vielleicht sein, dass das gewisse Gesundheitspolitiker gut finden. Viele Regionen in der Schweiz würden das sicher nicht gut finden.

Noch einmal: Es geht nicht darum, das Arbeitsgesetz aufzuweichen, es geht darum, die nötige Flexibilität zu finden. Bei den Heimen, Herr Bundesrat, haben Sie sie auch gefunden. Wenn ein Heimehepaar ein Heim betreut, kann man das Arbeitsgesetz auch nicht anwenden. Es geht also darum, die Interessen des Personals zu wahren, es geht darum, das Personal in der Nacht zu schützen, und es geht auch darum, die Flexibilität mit den Ausnahmeregelungen so zu finden, wie es im Interesse aller ist.

Ich habe jetzt nicht von den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten gesprochen - das ist dann ein Problem für sich. Dort kann man heute einfach feststellen, dass die Situation sich gebessert hat, aber noch lange nicht so ist, wie es eigentlich sein sollte. Auch in diesem Bereich wird das Arbeitsgesetz immer wieder unterlaufen.

Es nützt uns nichts, wenn die zuständigen Spezialisten beim Bund sagen: Es ist alles nicht so schlimm, wissen Sie, wir kommen dann vielleicht frühestens in zehn Jahren einmal zu Ihnen und schauen, ob Sie das Arbeitsgesetz auch anwenden. Ich denke, hier ist Ordnungsbedarf noch ganz dringend gegeben.