Lohr Christian · Nationalrat · 2016-03-18
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-03-18
Wortprotokoll
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern.
Da das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) und das Nachrichtendienstgesetz aufeinander verweisen, hat der Bundesrat in seiner Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz Bestimmungen zur Koordination mit der Totalrevision Büpf aufgeführt. Im Rahmen der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes haben die beiden Räte diese Koordinationsbestimmungen in das Nachrichtendienstgesetz aufgenommen und diesen zugestimmt.
Da das Nachrichtendienstgesetz aber bereits in der Herbstsession 2015 in die Schlussabstimmung gelangt ist, das Büpf hingegen in der Herbstsession nicht fertigberaten werden konnte, mussten die Koordinationsbestimmungen aus dem Nachrichtendienstgesetz herausgenommen und zurückgestellt werden. Die Redaktionskommission hat nun die damals zurückgestellten Koordinationsbestimmungen in das totalrevidierte Büpf übernommen. Sie wurden den Beschlüssen zum Büpf entsprechend angepasst und finden sich in Artikel 46.
Da diese Bestimmungen durch die beiden Räte bereits im Nachrichtendienstgesetz beschlossen worden sind, handelt es sich nicht um eine materielle Änderung.
[VS]