Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-03-13
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Das Arbeitsgesetz und dessen Verordnungen haben uns schon einiges an Bauchweh verursacht; sie betreffen auch die Spitäler. Der Bundesrat geht mit mir in seiner Antwort einig, dass das Gesetz im Bereich der Spitäler nicht für alle gilt. Vielmehr haben wir hier eine Ungleichbehandlung zwischen den öffentlich-rechtlichen Spitälern und den gemischt- und privatrechtlichen Trägerschaften. Das wirkt sich kostenmässig verheerend aus.
In vielen Kantonen versucht man nun, das Arbeitsgesetz zu unterlaufen, indem die Trägerschaften einfach gewechselt werden, sodass sie dann den arbeitsgesetzlichen Vorschriften nicht mehr unterstehen. Das ist eine Umgehung des Gesetzes, die nicht einfach hingenommen werden kann. Es drängt sich daher eine Revision des Arbeitsgesetzes auf, in dem Sinne, dass es für alle Spitäler gilt und somit gleich lange Spiesse schafft. Gerade im Spitalbereich, wo wir arbeitsintensive Leistungen haben, sind Verbesserungen für die Angestellten nötig und für alle durchzusetzen.
Das zweite Problem ist, dass man beim Seco bei der Ausarbeitung der Verordnungen dem Gesundheitsbereich offenbar keine besondere Bedeutung zugemessen hat. Aber gerade hier wirken sich die Verordnungen zum Arbeitsgesetz völlig negativ aus. Sie bringen im Bereich der Pikettdienste, der Nachtarbeit und der Präsenzzeiten massive Mehrkosten, ohne dass sich die Qualität für die Angestellten wesentlich verbessert. Man hat mit dieser Verordnung einmal mehr die Gesundheitskosten erhöht, erhöhte Betriebskosten in Millionenhöhe geschaffen, und man war sich dessen wohl beim Seco nicht einmal bewusst. Den Vorwurf möchte ich insofern relativieren, weil ich weiss, dass die zuständige Amtsstelle nicht gerade überdotiert ist mit Personal und deshalb nicht alle Branchen, die vom Arbeitsgesetz natürlich betroffen sind, im Detail studieren konnte.
Die Lösung des Bundesrates, dass das jetzt ein Fait accompli ist, hat mich natürlich ernüchtert. In der Zwischenzeit haben wir erreicht, dass die Sozialpartner, die Trägerschaften der Spitäler, zusammengesessen sind und ein Stillhalteabkommen vereinbart haben, sodass die Möglichkeit besteht, die anstehenden Probleme doch noch partnerschaftlich zu verbessern, indem Lösungen geschaffen werden, einerseits um die Betriebskosten der Spitäler auf einem bezahlbaren Niveau halten zu können und um andererseits auch den Angestellten verbesserte Arbeitsbedingungen zusichern zu können. Ich bin daher in diesem Punkt vom Bundesrat enttäuscht, dass er diese Arbeit nicht selber vorgenommen hat. Wir stellen uns aber dieser Aufgabe und versuchen jetzt auf dem Wege der sozialpartnerschaftlichen Abkommen, diese Verordnung doch noch für den Bereich der Spitäler anwenden zu können, und zwar in einer sinnvollen und nicht nur kostentreibenden Art.