Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-04-25
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-04-25
Wortprotokoll
Sie hören von mir jetzt nichts wesentlich Neues zur Vorlage. Vieles wurde gesagt, vieles wurde wiederholt gesagt. Ich lege Wert darauf, dass Sie es auch noch vom Bundesrat hören.
Die Legislaturplanung ist so etwas wie die politische Agenda des Bundesrates. Die Legislaturplanung enthält die strategischen Ziele und die prioritären Schwerpunkte der nächsten vier Jahre. Sie bildet einen politischen Orientierungsrahmen, und sie ist die Basis für die Prioritätensetzung in der Verwaltung. Eines der Ziele ist, dass wir eine Kohärenz in Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeiten hinbringen und dass wir auf diesem Wege natürlich versuchen, die Effizienz der Verwaltungsarbeit, aber auch der Gesetzgebungsarbeit zu verbessern.
Als strategisches Führungsinstrument bildet die Legislaturplanung den übergeordneten Rahmen für die jeweiligen Jahresziele des Bundesrates. Die Legislaturplanung erfüllt im Wesentlichen drei Aufgaben:
1. Sie zeigt der Regierung und dem Parlament die politische Orientierung in den kommenden Jahren.
2. Sie legt die Ziele und Massnahmen fest.
3. Sie priorisiert die entsprechend notwendigen Massnahmen.
Der Bundesrat will die Herausforderungen in der Legislaturplanung 2015-2019, wie jetzt schon häufig erwähnt, mithilfe von drei Leitlinien und sechzehn Zielen angehen. Es wurde vorhin auch erwähnt: Es muss jederzeit möglich sein, dass auf neu auftretende Herausforderungen, natürlich aus einer Gesamtsicht heraus, rasch reagiert werden kann. Für die Legislaturperiode 2015-2019 hat der Bundesrat die drei politischen Schwerpunkte festgehalten, die da heissen: Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit. Diese Schwerpunkte, Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit, bilden die Basis der Leitlinien.
Die Leitlinien heissen:
1. Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig. Die Betonung liegt auf "nachhaltig".
2. Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.
3. Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt.
Was die Legislaturziele betrifft, in aller Kürze ein paar zur Auswahl: Es geht um die Wahrung des Gleichgewichts des Bundeshaushaltes. Es geht um die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und um die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Es geht um die Sicherung und Weiterentwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union. Es geht um die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation. Es geht um den Substanzerhalt und den Ausbau der Kommunikations- und Verkehrsinfrastrukturen. Es geht um die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Boden. Weiter geht es um die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion und die Steuerung der Migration. Und last, but not least aus dieser Auswahl: Es geht um die Gewährleistung der inneren und äusseren, aber auch der sozialen Sicherheit.
Noch einmal Folgendes: Wenn neue Themen auftauchen, wenn sich die Rahmenbedingungen grundsätzlich verändern sollten, dann muss rasch reagiert werden können. Der Bundesrat behält sich dies selbstverständlich vor.
Die Legislaturplanung ist nicht die Umsetzung eines Wahlmanifestes oder eines Koalitionsvertrages einer neuen Regierung, wie dies in unseren Nachbarländern der Fall ist. Vielmehr ist die Legislaturplanung in unserer Referendumsdemokratie ein Instrument des Dialogs zwischen Regierung und Parlament. Mit der Legislaturplanung informiert der Bundesrat das Parlament über grundlegende politische Absichten und die wichtigsten Geschäfte der nächsten vier Jahre. Im einfachen Bundesbeschluss zu den Leitlinien und Zielen der Legislaturplanung sieht der Bundesrat, inwiefern das Parlament ihm abweichende Aufträge erteilt.
Das Legislaturprogramm 2015-2019 erfüllt auch die Motion der FDP-Liberalen Fraktion 12.3185 vom 15. März 2012. Die Motion fordert bei der Beurteilung der Ausgangslage der Schweiz und der Ausarbeitung der Ziele und Massnahmen für die Legislaturplanung eine interdepartementale statt eine sektorielle Sicht. Der Bundesrat hat, um diesem Anliegen gerecht zu werden, die Anzahl Leitlinien und Ziele tief gehalten. Dadurch wird die interdepartementale Sichtweise am besten gewährleistet.
Im Sinne einer breiten Abstützung hat der Bundesrat grossen Wert auf die Konsultation der Kantone und der [PAGE 588] Regierungsparteien gelegt. Anliegen der Regierungsparteien wurden bei den Von-Wattenwyl-Gesprächen am 28. August 2015 entgegengenommen. Im Rahmen einer Aussprache mit Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat der Bundesrat Anfang Oktober 2015 die Kantone angehört.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Noch einmal: Das Legislaturprogramm ist kein politisches Programm einer Partei oder einer Regierungskoalition. Der Bundesrat ist sich denn auch bewusst, dass er nicht allen Parteipositionen entsprechen kann. Das Legislaturprogramm verschafft vielmehr einen Überblick über die Prioritäten der kommenden Legislatur und ist das Ergebnis eines langen Reflexionsprozesses im Bundesrat. Der Bundesrat hat sich in mehreren Sitzungen über Monate hinweg intensiv mit diesem Legislaturprogramm auseinandergesetzt. Er bittet Sie, die Diskussion im vorhin erwähnten Sinne zu führen: Das Legislaturprogramm ist eine Basis für den Dialog zwischen der Exekutive und dem Parlament.