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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-04-25

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-04-25

Wortprotokoll

Bei Artikel 1 bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Die vorgeschlagene Formulierung entspricht wörtlich dem Absatz des Zweckartikels der Bundesverfassung, und es ist nicht nötig, dass wir das hier wieder aufgreifen.

Bei Artikel 2 Ziffer 1 bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag anzunehmen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist nach wie vor nötig, und darüber hinaus hat der Bundesrat am 27. Januar dieses Jahres beschlossen zu prüfen, wie der Bundeshaushalt längerfristig entlastet werden kann, auch bei den gebundenen Ausgaben. Der Bundesrat hat demnach bereits beschlossen, weitere Anstrengungen zur ausgabenseitigen Entlastung des Haushalts zu unternehmen, und in diesem Sinne ist der Mehrheitsantrag deckungsgleich mit der Haltung des Bundesrates.

Frau Gysi, die Sparmassnahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sind nicht auf eine ungenügende Ausschöpfung der Einnahmequellen des Bundes zurückzuführen. Der Bundesrat lehnt es ab, die strukturellen Defizite infolge der Frankenstärke durch Steuererhöhungen zu decken. Zudem erinnert er daran, dass im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer geprüft wurde, und diese hat in der Vernehmlassung nicht bestanden, sie ist abgelehnt worden.

Ich bin bei Artikel 2 Ziffer 1bis: Dort bitte ich Sie, den Kommissionsantrag abzulehnen. Der Bundesrat wird dem Parlament zur Aufgabenverzichtplanung die nötigen Berichte und Anträge unterbreiten. Das ist geplant und organisiert. Ein zusätzlicher Bericht zu den gebundenen Ausgaben verursacht nur einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und bringt wenig Zusatznutzen. Ich bitte Sie also bei Artikel 2 Ziffer 1bis, den Kommissionsantrag abzulehnen.

Bei der Massnahme 1ter bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Über eine allfällige Neuregelung der Amtshilfe im Inland, insbesondere im Bereich des steuerlichen Bankgeheimnisses, kann erst nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" und aufgrund des Ausgangs dieser Abstimmung entschieden werden.

Bei Artikel 2 Massnahme 4bis bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Antrag der Minderheit anzunehmen. Der Antrag der Mehrheit ist materiell gleichbedeutend mit dem Antrag der Mehrheit zur Massnahme 1, in welchem die Fortführung der Aufgabenverzichtplanung gefordert wird. Der Bundesrat empfiehlt, dem Antrag der Mehrheit zur Massnahme 1 zuzustimmen. Entsprechend lehnt der Bundesrat bei Artikel 2 den Antrag der Mehrheit zur Massnahme 4bis ab, da er nur zu Doppelspurigkeiten führen würde.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu Artikel 2 Massnahme 4ter abzulehnen. Die Finanzpolitik des Bundesrates richtet sich in erster Linie nach den Regeln der Schuldenbremse. Der Bund muss nach Artikel 126 der Bundesverfassung die Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Gleichgewicht halten. Es ist ausgeschlossen, dass die Ausgaben dauerhaft über den Einnahmen liegen können. Die Schuldenbremse ist eine der schärfsten Fiskalregeln weltweit, und sie hat die Erwartungen erfüllt. Es wurde schon gesagt: Seit ihrer Einführung konnten die Bruttoschulden des Bundes um rund 20 Milliarden Franken reduziert werden.

Zur Massnahme 4quater: Auch hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Ich verzichte auf eine Begründung; sie wurde vorhin schon gegeben.

Bei der Massnahme 4quinquies bitte ich Sie auch darum, den Minderheitsantrag abzulehnen. Die Frage einer ökologischen Steuerreform, die eine Umverteilung des Ertrags aus den Lenkungsabgaben in Form von Steuersenkungen vorsieht, wurde bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem geprüft. Die Vernehmlassung ergab ein negatives Ergebnis. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer lehnt es ab, einen Teil der Erträge aus den Lenkungsabgaben in Form von Steuersenkungen weiterzugeben. Man befürchtet, dass sich dieses System angesichts der zu erwartenden Abnahme des Energieverbrauchs und somit rückläufiger Einnahmen aus den Lenkungsabgaben defizitär auf die öffentliche Hand auswirken oder eine regressive Wirkung auf die Einkommensverteilung haben wird. Die Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem sieht deshalb eine Rückverteilung pro Kopf an die Bevölkerung und eine lohnsummenabhängige Rückverteilung an die Unternehmen vor. Es wäre unter den gegebenen Umständen nicht sinnvoll, eine Botschaft für eine ökologische Steuerreform auszuarbeiten.

Ich komme zu Artikel 3: Ich bitte Sie, bei Ziel 2 den Antrag der Mehrheit anzunehmen und den Antrag der Minderheit Sollberger abzulehnen. Bevor eine unabhängige, verwaltungsexterne Stelle geschaffen wird, will der Bundesrat, wie bereits in der Stellungnahme zur Motion der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445 angekündigt, diverse institutionelle und methodische Fragen, die mit der Schaffung einer solchen Stelle verbunden sind, im Detail klären. Die Frage nach den Kosten dieser Stelle ist dabei nur eine unter vielen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass eine solche Institution auch die gewünschte Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmungen erzielt. [PAGE 594]

Ich bin bei Ziffer 5: Hier bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Antrag der Minderheit Wermuth anzunehmen. Die Auswirkungen des starken Frankens auf den Wirtschaftsstandort werden immer deutlicher spürbar. Deshalb wird im Rahmen der Aktienrechtsrevision der Handlungsspielraum der Unternehmen vergrössert. Es werden insbesondere die Gründungs- und Kapitaländerungsvorschriften angepasst. Zudem soll die Planungssicherheit für die Unternehmen gestärkt werden. Es soll nicht vorkommen, dass auf möglicherweise wirtschaftlich sinnvolle Vorgänge verzichtet werden muss.

Bei Ziffer 6bis bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Antrag der Minderheit Schneeberger anzunehmen. Die Schweiz hat die Herausforderung technologiegetriebener Veränderungen schon mehrfach gemeistert, wobei sie jeweils der privaten Initiative den Vorrang gab. Neue Technologien können zu einem Strukturwandel führen. In den letzten zehn Jahren hat sich jedoch der Anteil der industriellen Wertschöpfung in der Schweiz bei über 25 Prozent stabilisiert und liegt deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Länder. Ich habe vorhin zu Frau Nationalrätin Heim gesagt, ihre Worte könnten die meinen sein. Wir wollen beide, dass dieses Land industrialisiert bleibt, deutlich und gut industrialisiert bleibt. Das Ziel ist nicht bestritten, der Weg zum Ziel kann aber unterschiedlich gewählt werden; deshalb empfehle ich Ihnen hier, den Minderheitsantrag Schneeberger anzunehmen und den Mehrheitsantrag abzulehnen.

Ich bin bei Artikel 3 Ziffer 10: Hier bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.

Nun spreche ich zu Ziffer 10bis: Den Mehrheitsantrag wollen Sie bitte ablehnen und noch einmal mit der Minderheit Wermuth gehen. 2011, 2013 und 2015 hat der Bundesrat rund achtzig Massnahmen zur administrativen Entlastung und Senkung der Regulierungskosten vorgeschlagen. Die Umsetzung läuft und ist zum Teil abgeschlossen. Mitte 2016 wird der Bundesrat den Bericht zur Wachstumspolitik vorlegen, der auch Deregulierungsvorschläge enthalten wird. Es geht um die administrative Entlastung der Unternehmen, das ist wichtig. Wir haben der Berichte genug unterwegs. Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Wermuth zuzustimmen.

Ziffer 10ter wurde soeben behandelt.

Bei Ziffer 10quater zur Umsetzung der Massnahmen des Berichtes über die Regulierungskosten zur Reduktion von Kosten für die Schweizer Wirtschaft bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.

Bei Ziffer 10quinquies zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III bitte ich Sie mit folgender Begründung, den Minderheitsantrag Feller abzulehnen: Die Umsetzung von im Parlament hängigen Geschäften wird in der Legislaturplanung 2015-2019 bei keinem Geschäft erwähnt. Der Inkraftsetzungszeitpunkt hängt in einem ersten Schritt vom Ablauf der parlamentarischen Verhandlungen ab. Zudem erfolgt die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III hauptsächlich in den Kantonen. Der Bundesrat schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen. Er ist jedoch wie der Antragsteller daran interessiert, die Unternehmenssteuerreform III nach Verabschiedung im Parlament und nach Absprache mit den Kantonen so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.

Last, but not least zur Massnahme 10sexies: Da bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Mit dem Aktionsplan Grüne Wirtschaft vom 8. März 2013 hat der Bundesrat die Massnahmen erarbeitet - sie sind teilweise bereits umgesetzt -, die in den Bereichen Konsum und Produktion, Abfälle und Rohstoffe sowie internationale Zusammenarbeit eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft unterstützen. Der Bundesrat respektiert den Willen des Parlamentes und sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, weitere Gesetzesvorschläge in diesem Bereich zu unterbreiten.

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