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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2002-03-13

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-13

Wortprotokoll

Diese Motion spricht ein sehr wichtiges Thema an, nämlich die Frage der gleich langen Spiesse in der Produktion. Unserer Landwirtschaft haben Sie ein enges Korsett mit engen Produktionsvorschriften angelegt, die ich begrüsse. Diese Vorschriften sind zu begrüssen in der Auffassung, dass die Ökologie sehr wichtig ist und dass auch die Tierschutzfragen für unsere Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind. Letztlich will die Gesellschaft diese Auflagen und diese Produktionsweise. Deshalb ist es nichts als logisch, dass die Information, wie produziert wurde, an den Konsumenten und an die Konsumentin weitergegeben wird. Letztlich sind wir im Markt tätig. Wir haben eine immer stärkere Liberalisierung. Von daher wollen wir nichts anderes von der Landwirtschaft, als dass wir unsere Produkte auch mit der Information, wie sie hergestellt worden sind, verkaufen können. Dies zum Grundsatz.

Nun zur Motion Sommaruga. Sie will eigentlich überhaupt kein neues Gesetz; sie will nichts anderes als dass endlich der Vollzug geregelt und durchgesetzt wird. Wir stellen natürlich fest, dass hier, auch bei der verarbeitenden Industrie, keine Lust vorhanden ist, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Mit dieser Motion können wir nun das nachvollziehen, was mit der neuen Landwirtschaftspolitik eingeleitet worden ist: Dass diese Information eben an den Konsumenten weitergeleitet wird. Wir wollen keine Diskriminierung gegenüber unseren Nachbarproduzenten, unseren ausländischen Berufskollegen, sondern wir wollen nichts anderes als eine Positivdeklaration. Wir wollen diese Deklaration so verordnen, dass sie nachvollziehbar ist. Ich verstehe eigentlich nicht, weshalb sich das Gewerbe immer noch gegen eine solche Informationspflicht sträubt. Wir sollten die Zeit eher nutzen, um hier gangbare und gute Vorschläge auszuarbeiten, welche die Konsumenten aufklären und ihnen die nötige Transparenz über die Produktionsart geben.

Heute wollen die Konsumenten nicht nur gut und gesund essen, sondern sie wollen auch wissen, wie das Produkt, das sie kaufen, produziert wurde. Das ist ein Recht der Konsumenten, ein Anspruch, den sie geltend machen sollen und müssen. Sie können damit ihr Einkaufsverhalten so gestalten, dass sie mit dem, was sie kaufen, differenzieren. Die Konsumenten haben absolute Wahlfreiheit. Wir von der Landwirtschaft sind bereit, die Herausforderung dieses Wettbewerbs mit der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten anzunehmen, aber diese sollen die Grundlagen haben, um zu entscheiden.

Es handelt sich hier um nichts anderes als um ein Vollzugsproblem. Die Zeit ist nun gekommen, in der wir uns dieser Aufgabe annehmen; letztlich auch der Sanktionsmassnahmen, des Vollzugs, der letztlich bis auf Stufe Kanton und Gemeinde durchexerziert werden soll.

Zur Frage Postulat oder Motion: Wie der Bundesrat schreibt, hat die Bundesverwaltung die nötigen Vorkehrungen bereits getroffen. Da es sich nicht um ein neues Gesetz handelt, bin ich der Meinung, es sei zu akzeptieren, dass Frau Sommaruga den Vorstoss als Motion überweisen will. Dies werden wir in diesem Fall unterstützen, danken aber dem Bundesrat dafür, dass er dieses Anliegen zumindest in Form eines Postulates entgegennehmen will und somit anerkennt, [PAGE 238] dass in dieser Frage ein Handlungsspielraum besteht, den wir zugunsten der Konsumenten, aber auch der Produzenten ausschöpfen müssen.