Lexipedia

Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-03-13

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion Sommaruga nicht zu überweisen, auch nicht in der Form eines Postulates. Unser Landwirtschaftsgesetz gibt dem Bundesrat - wir haben es gehört - in Artikel 18 Absatz 1 bereits die Kompetenz, eine Deklarationspflicht für den Import von ausländischen Erzeugnissen, die nach in der Schweiz untersagten Methoden produziert wurden, vorzusehen, soweit dies durch internationale Vereinbarungen nicht verhindert wird. Von dieser Kompetenz hat der Bundesrat in der Verordnung vom 3. November 1999 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion denn auch Gebrauch gemacht. Insbesondere wurde eine solche Deklarationspflicht für Fleisch und Eier statuiert, wenn diese Produkte nicht oder nur minimal verarbeitet sind.

Die Motion Sommaruga fordert nun aber eine Ausweitung der Deklarationspflicht auch auf Ackerbauprodukte oder auf Fische beispielsweise, und vor allem - hier ist das grosse Problem - auf sämtliche verarbeiteten Produkte, ungeachtet des Verarbeitungsgrades. Eine dermassen umfassende Deklarationspflicht ist schlicht und einfach nicht durchsetzbar und wäre letztlich auch mit dem internationalen Recht kaum kompatibel. Ein solches faktisch nichttarifäres Handelshemmnis, welches auch für die einheimische Nahrungsmittelindustrie eine schwerwiegende Wettbewerbsbenachteiligung zur Folge hätte, würde im Übrigen auch hier für die Konsumentinnen und Konsumenten kostspielige Folgen haben und letztlich nicht Wesentliches zur Transparenz beitragen.

Ebenso negativ und unakzeptabel wären die Auswirkungen für das verarbeitende Gewerbe, so beispielsweise für die Gastronomie, die Lebensmittelbranche und für den Detailhandel insgesamt. Allein schon die heutigen Deklarationsvorschriften, wie sie in der Verordnung bestehen, sind, wie die Praxis zeigt, mit vertretbarem Aufwand kaum kontrollierbar. Wenn der Geltungsbereich im Sinne der Motion gar noch ausgedehnt würde, so wäre dies in der Praxis kaum mehr zu bewältigen. Der Vorschlag von Frau Sommaruga, man solle im Gastgewerbe solches Fleisch oder solche Waren einfach nicht mehr verkaufen, ist wohl auch nicht die richtige Lösung.

Abgesehen von Ziffer 5 der Motion, welche eine Vereinheitlichung des Vollzugs der bereits bestehenden Deklarationspflicht für Lebensmittel verlangt - was an und für sich wünschenswert ist, das gebe ich zu -, kann der Motion Sommaruga nicht beigepflichtet werden.

Im Übrigen ist offenbar die Behauptung von Frau Sommaruga, es würden 350 Millionen importierte Eier aus Käfighaltung in der Schweiz verarbeitet, nicht unbestritten. Die Teigwarenbranche - ich habe hier einen Brief vor mir - verlangt sogar eine Gegendarstellung einer entsprechenden Information, die Frau Sommaruga offenbar dem "SonntagsBlick" hat zukommen lassen.

Wie dem auch sei: Ich beantrage Ihnen, die Motion nicht zu überweisen, und zwar auch dann nicht, wenn der Vorstoss in ein Postulat umgewandelt würde.