Speck Christian · Nationalrat · 2002-03-13
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-13
Wortprotokoll
Gleiche Chancen für Schweizer Nahrungsmittel ist ein Ziel, dem wir alle zustimmen können, dem auch das Gewerbe und die betroffene Nahrungsmittel verarbeitende Industrie zustimmen kann. Die von Frau Sommaruga eingereichte Motion fordert, dass die landwirtschaftliche Deklarationsverordnung nach Artikel 18 Landwirtschaftsgesetz verschärft wird.
Der Bundesrat führt in seiner Antwort unter anderem an, dass es bereits bei der Umsetzung der heutigen Regelung grosse Schwierigkeiten gebe. Schon aus diesem Grund ist es nicht sinnvoll, neue gesetzliche Vorschriften zu erlassen, die kaum vollzogen werden können und letztlich auch mit grossem Aufwand überprüft werden müssten.
Die Deklaration von Nahrungsmitteln, von Produkten der Landwirtschaft, ist richtig und notwendig und von Konsumenten auch zu Recht gefordert. In der Umsetzung ergeben sich dabei zwangsläufig immer wieder Zielkonflikte. Es ergeben sich auch Fragen der Verhältnismässigkeit. Auf der einen Seite sind die Probleme der Produzenten, die ihre inländischen Produkte deklarieren müssen, die zu Recht einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischen Produzenten fordern, die nicht gleich strenge Anforderungen haben.
Auf der anderen Seite sind die verarbeitende Industrie, die Verarbeitungsbetriebe, die Hauptabnehmer der inländischen Produktion, die durch immer schärfere, immer umfangreichere und mit zum Teil in der Praxis nicht umsetzbaren Deklarationsvorschriften behindert werden. Dabei sind die kleinen Betriebe mit entsprechend kleinen Produktionsmengen gegenüber industriell arbeitenden Firmen einmal mehr im Nachteil.
Dazu kommen als Drittes die in internationalen Verpflichtungen festgelegten Bestimmungen für unser Land. Der Bundesrat weist in seiner Antwort auch darauf hin, dass zu weit gehende und vom Ausland als unverhältnismässig eingestufte Deklarationsvorschriften die Gefahr beinhalten, dass seitens unserer Handelspartner Gegenmassnahmen ergriffen werden können. Er führt als Beispiel den Schweizer Rohmilchkäse an, eine in vielen Ländern verbotene Produktionsmethode, die anschliessend im Ausland ähnlichen Deklarationsvorschriften unterliegen würde.
Deshalb empfehle ich Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion als Postulat zu überweisen, damit wird dem Anliegen Rechnung getragen.
Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes überträgt dem Bundesrat die Kompetenz, bei Erzeugnissen, die nach in der Schweiz verbotenen Methoden produziert werden, eine zusätzliche Deklaration zu verlangen oder die Importzölle zu erhöhen. Voraussetzung dabei ist, dass die internationalen Verpflichtungen nicht verletzt werden. Der Bundesrat hat darum mit der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV) aus dem Jahre 1999 gerade so weit verfügt, dass er die in der WTO eingegangen Verpflichtungen noch einhält.
[PAGE 237] Die LDV stellt eine Sonderregelung dar, die im EU-Recht nicht vorhanden ist und den Betroffenen im Vollzug grosse Probleme verursacht. Die Motion fordert nun noch eine Ausweitung auf sämtliche Produkte und vor allem auf sämtliche verarbeiteten Produkte, ungeachtet des Verarbeitungsgrades. Solange die EU keine gleichen Vorschriften erlässt, ist eine derart umfassende Deklarationspflicht gegenüber Importerzeugnissen schlicht nicht durchsetzbar. Sie würde eine gravierende Diskriminierung der einheimischen Nahrungsmittelindustrie bedeuten. Bei allem Verständnis für die Forderungen nach mehr Transparenz und weiter gehenden Deklarationen kommen wir hier an die Grenze der Machbarkeit. Das in der bestehenden LDV gewählte Verfahren führt heute schon dazu, dass die Deklaration für die Konsumenten schwer verständlich und kompliziert ist. Je mehr der Geltungsbereich ausgedehnt wird, desto komplizierter werden die Hinweise, die dem Verbraucher letztlich keine zusätzliche Transparenz verschaffen.
Gleiche Chancen für Schweizer Nahrungsmittel können nicht mit kaum vollziehbaren Deklarationsvorschriften für Importprodukte erzielt werden. Vielmehr ist nach Wegen zu suchen, welche die Vorzüge der Inlandproduktion besser zum Ausdruck bringen. Es liegt weder im Interesse der Landwirtschaft noch der nachgelagerten verarbeitenden Nahrungsmittelproduktion, sich durch teilweise gar nicht vollziehbare Deklarationsforderungen im Wettbewerb zu schwächen. Der Bundesrat will mit der Entgegennahme als Postulat die richtige Zielsetzung aufgenommen, er kann damit auch akzeptable Lösungen vorschlagen.
Ich ersuche Frau Sommaruga im Interesse der Sache, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wenn sie an der Motion festhält, ist diese abzulehnen.