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Riklin Kathy · Nationalrat · 2016-04-26

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Ihre APK hat am 5. April 2016 das Protokoll zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga besprochen. Sie beantragt Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zur Genehmigung zu folgen.

Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist eine Voraussetzung für die Weiterführung des bilateralen Weges. Seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 ist die Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls für die Weiterführung des [PAGE 634] Forschungsrahmenabkommens Horizon 2020 eine Bedingung der Europäischen Union, eine Conditio sine qua non.

Die bilateralen Abkommen erlauben der Schweiz die Teilnahme an den Forschungsrahmenprogrammen. Auf dieser Grundlage hat die Schweiz im Herbst 2013 begonnen, die Verhandlungen für Horizon 2020 zu führen. Im Januar 2014 war das Forschungsabkommen für die Paraphierung bereit. Aber auch die EU wusste um den Abstimmungstermin vom 9. Februar, und so hat man die Paraphierung im Januar 2014 aufgeschoben. Die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative hat dann eine Unterzeichnung verhindert.

Zur Erinnerung: Die sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 21. Juni 1999, die sogenannten Bilateralen I, sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Das Freizügigkeitsabkommen ist Bestandteil der Bilateralen I. Im Gegensatz zu den anderen zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen sektoriellen Abkommen wird das Freizügigkeitsabkommen nicht automatisch auf neue EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt, sondern bedingt den Abschluss eines zusätzlichen Protokolls. Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die Staaten, welche der EU 2004 und 2007 beigetreten waren, erfolgte mit den Protokollen I und II zum Freizügigkeitsabkommen.

Pro memoria: Am 8. Februar 2009 befürwortete die Schweizer Bevölkerung mit 59,6 Prozent Jastimmen die unbefristete Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens, zusammen mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien. Durch das Freizügigkeitsabkommen werden der gegenseitige Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Wohnsitznahme von EU-Staatsangehörigen in der Schweiz und von Schweizerinnen und Schweizern in der EU erleichtert. Es geht also eigentlich um "free movement of workers" oder zu Deutsch um die Freizügigkeit für Arbeitskräfte. Die Unionsbürgerschaft mit einem freien Zugang zu den Sozialversicherungen für alle hat die Schweiz nie befürwortet und unterzeichnet.

Zum Kroatien-Protokoll: Am 1. Juli 2013 trat Kroatien der EU bei. Kroatien ist ein Land mit rund 4,3 Millionen Einwohnern. Die Kroaten möchten vor allem in ihrem eigenen, schönen Land wohnen und arbeiten, wie sie uns bei unserem Efta-Besuch in Zagreb Ende Oktober 2013 bestätigt haben. Heute leben rund 30 000 Kroaten in der Schweiz.

Die Europäische Kommission hat am 9. Oktober 2012 ein offizielles Begehren gestellt, die Verhandlungen zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien aufzunehmen. Nach fünf Verhandlungsrunden konnte das Protokoll III zum Freizügigkeitsabkommen am 15. Juli 2013 paraphiert werden. Danach startete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren, das von Ende August bis November 2013 dauerte. Das Verhandlungsresultat wurde damals von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden als ausgezeichnet bewertet.

Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative hat der Bundesrat festgestellt, dass das Protokoll III nicht unterzeichnet werden kann, da es im Widerspruch zu den neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung steht, namentlich zu Absatz 4 von Artikel 121a der Bundesverfassung. In der Folge wurden von der EU verschiedene Dossiers sistiert, darunter die Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020, am Hochschulprogramm Erasmus plus sowie am Media-Programm. Die Paraphierung des Forschungsabkommens wurde ausgesetzt.

Seit Februar 2015 hat der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen mit der EU - ein Verhandlungsmandat wurde von EU-Seite nie erteilt - nun eine neue Ausgangslage geschaffen. Zwischen der Schweiz und der EU besteht Einigkeit, dass eine einvernehmliche Lösung über eine gemeinsame Auslegung der bestehenden Schutzklausel, nämlich Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens, angestrebt werden soll, wo eine rechtliche Grundlage für die Lösung des gordischen Knotens gefunden wurde. Allerdings gibt es noch beträchtliche Differenzen zwischen der EU und der Schweiz.

Angesichts dieser neuen Ausgangslage hat es der Bundesrat als sinnvoll erachtet, dem Parlament das Protokoll III jetzt zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Ratifikation dieses Protokolls soll aber erst erfolgen, wenn eine mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatible Lösung vorliegt.

Die Unterzeichnung des Protokolls erfolgte vor Kurzem, am 4. März 2016, in Brüssel. Bei den Verhandlungen mit Kroatien konnte unter anderem eine klare Verbesserung des Ventilklausel-Mechanismus erreicht werden, und die mögliche Umgehung von B-Bewilligungen, also Jahresaufenthaltsbewilligungen, über L-Bewilligungen, also Kurzaufenthaltsbewilligungen, konnte beseitigt werden. Die Schweiz konnte mit Kroatien Kontingente und Höchstzahlen und eine Ventil- oder Schutzklausel, die insgesamt zehn Jahre lang Einschränkungen ermöglicht, aushandeln.

Von Schweizer Seite stand nach dem 9. Februar 2014 insbesondere Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung einer Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls im Wege, da in der Bundesverfassung klar festgehalten wird, dass keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen diesen Artikel verstossen. Unsere APK hat vor allem lange und ausführlich über die Verfassungskonformität der Vorlage gesprochen. Die Mehrheit kann mit den Überlegungen des Bundesrates leben, doch leuchtet die Begründung, warum der Bundesrat die Vorlage erst jetzt bringt, nicht allen ein. Eine Minderheit lehnt die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien klar ab.

Die APK bedauert die Retorsionsmassnahme der EU, welche das Forschungsabkommen zu Horizon 2020 gestoppt hat. Einzelne Kommissionsmitglieder sehen den Stopp der Vollassoziierung an Horizon als Erpressungsmassnahme. Eine kleine Minderheit ist der Ansicht, die Schweiz könne mit rein bilateralen Forschungsabkommen mit den wichtigsten EU-Ländern und den USA genauso gut forschen. Die grosse Mehrheit der Kommissionsmitglieder teilt diese Auffassung nicht und ist der Überzeugung, dass diese weltumspannenden Forschungsprogramme, wie sie Horizon 2020 ermöglicht, von höchster Bedeutung für den Forschungsplatz Schweiz sind.

Die WBK, deren Mitglied die Kommissionssprecherin auch ist, hat sich am 15. April im Rahmen eines Mitberichtes an die APK-NR mit der Botschaft zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga befasst und bittet mich, ebenfalls kurz darüber zu berichten. Die WBK unterstützt mehrheitlich die Vorlage des Bundesrates; diese hat eine grosse Bedeutung für die erneute Vollassoziierung der Schweiz an das europäische Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020.

Abschliessend: Wenn wir bis zum Sommer 2016 mit der EU eine einvernehmliche Lösung erzielen, kann die Ratifikation des Protokolls III zügig bis zum Februar 2017 erfolgen. Diese Frist ist wichtig für die Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. Ohne Ratifikation bis Februar 2017 hätte die Schweiz lediglich den Status eines Drittstaates. Dies wäre ein enormer Verlust für die exzellenten Forscherinnen und Forscher an unseren Schweizer Hochschulen. Einen Ausschluss von der Vollassoziierung an dieses enorm erfolgreiche, kompetitive Forschungsprogramm würden auch Wirtschaft und Industrie enorm bedauern, wie sie uns mehrmals mitgeteilt haben.

Die APK hat mit 16 zu 8 Stimmen dem Antrag auf Eintreten zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien deutlich zugestimmt. Das Kroatien-Protokoll ist dem fakultativen Referendum unterstellt.