Köppel Roger · Nationalrat · 2016-04-26
Köppel Roger · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-26
Wortprotokoll
Ich staune, ja, ich finde es fast schon wieder bewundernswert, mit was für einer frivolen Leichtfertigkeit Sie sich, Frau Bundesrätin, über Verfassungsbestimmungen hinwegsetzen, die Sie selber bis vor Kurzem noch mit Vehemenz hochgehalten haben.
Wir haben seit dem 9. Februar 2014 einen kristallklaren Verfassungsartikel gegen die Personenfreizügigkeit. Er besagt unmissverständlich - man muss ihn nur lesen oder lesen wollen -, dass die Schweiz keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen darf, die gegen diesen Artikel verstossen. Sie selber, Frau Bundesrätin, haben noch vor wenigen Monaten diese Auffassung vertreten. Sie und Ihre Kollegen im Bundesrat wiesen entsprechende parlamentarische Anträge zurück, mit dem Hinweis, dass eine Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien mit unserer Verfassung "nicht kompatibel" sei. Sie haben sogar gegenüber der EU eine Erweiterung der Personenfreizügigkeit als verfassungswidrig abgelehnt.
Sie wissen es alle ganz genau, die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien war ein Verfassungsbruch. Sie ist ein Verfassungsbruch, und diesen Verfassungsbruch machen wir von der SVP nicht mit. Die SVP lässt sich nicht von der EU erpressen, nur weil ein paar Brüsseler Funktionäre der Schweiz mit einem Rauswurf aus ihren ohnehin überschätzten Subventionsprogrammen drohen.
Ich weiss, Frau Bundesrätin, Sie haben es nicht so gern, wenn man die Dinge beim Namen nennt, wenn man sagt, wie es wirklich ist. Sie reden lieber von Plangenehmigungsverfahren statt von Enteignungen, wenn Sie den Leuten die Häuser und die Wohnungen wegnehmen wollen, (Unruhe) um dort die von Ihnen ins Land geholten jungen Männer aus Gambia, Somalia oder Eritrea als Asylanten unterzubringen. Und Sie sprechen lieber von Verhandlungen oder von Ausgleichsmassnahmen statt von Erpressung, wenn Sie die offenkundige Tatsache bemänteln wollen, dass Sie und Ihre Kollegen sich bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien von der EU haben erpressen lassen. Natürlich ist es eine Erpressung. Oder soll ich eher sagen: eine Selbsterpressung? Ich werde einfach den Eindruck nicht ganz los, dass Sie manchmal fast schon dankbar die Drohung der EU aufnehmen, um damit zu beweisen, wie schlimm die Masseneinwanderungs-Initiative ist, die Sie ohnehin nie gewollt haben.
Der gleiche Bundesrat, der uns vor wenigen Monaten erklärte, die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sei ein Verfassungsbruch, erzählt uns heute, der gleiche Verfassungsbruch sei keiner mehr, sondern eine verfassungstreue Handlung. Weil man nicht dazu stehen kann, dass man unter dem Druck der EU einfach einknickte, werden uns abenteuerliche Begründungen aufgetischt. Der Verfassungsbruch sei eben kein Verfassungsbruch mehr, weil es bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative eine neue, allerdings noch vage, höchst unsichere und nebelhafte [PAGE 636] Aussicht auf eine vielleicht zustande kommende Einigung mit der EU auf der Grundlage von Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens gebe.
Es geht hier nicht um eine nebelhafte Eventualität einer vielleicht denkbaren Einigung, es geht hier um unsere Verfassung, und es geht darum, ob wir an unserer Verfassung festhalten, selbst dann, wenn uns das Ausland zu erpressen versucht. Wer sich einmal erpressen lässt, ist immer erpressbar. Die SVP lässt sich nicht erpressen, sie lehnt die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Kroatien ab.
Ich bitte Sie, diesem Verfassungsbruch Ihren Segen nicht zu geben, den Volkswillen ernst zu nehmen, die Verfassung ernst zu nehmen und auf diese Vorlage nicht einzutreten.