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Naef Martin · Nationalrat · 2016-04-26

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

In diesem ganzen Ideenbasar zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, in dieser ganzen Polemik, die in diesen Wochen und heute zu erleben ist, neigt man manchmal dazu, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu erkennen. Fakt ist, wir haben mit der Europäischen Union einen unbefristeten Vertrag über die Personenfreizügigkeit. Im Rahmen dieses Vertrages ist es eine Selbstverständlichkeit, dass keines der Mitgliedländer der Europäischen Union von uns diskriminiert werden darf, genauso wenig, wie wir in Kauf nehmen würden, dass beispielsweise ein einzelner Kanton vom Vertragswerk Personenfreizügigkeit ausgeschlossen wäre.

Es ist auch klar, dass wir als Schweiz ein grosses Interesse an der Fortführung dieses Vertrages haben. Wir haben es gehört: Es gibt eine Verknüpfung mit dem Wissenschafts- und Forschungsprogramm Horizon 2020. Aber im Wesentlichen haben wir ein Interesse an der Fortführung der Personenfreizügigkeit, und wir sind nach wie vor Vertragspartner. Es geht da eigentlich um den Kern des Kerns der Europäischen Union und des Binnenmarktes, zu dem wir weiterhin Zugang wünschen. Sie wissen, das Ganze ist verknüpft mit den bilateralen Abkommen I. Es geht also nicht einfach um Kroatien, sondern ganz klar um die Weiterführung der Personenfreizügigkeit. Deren unbefristete Weiterführung wurde - wir haben es gehört - 2009 in einer Volksabstimmung von rund 59 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bestätigt.

Dann kam die Masseneinwanderungs-Initiative hinzu, die unter anderem vorsah, dass keine neuen Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche ihren Bestimmungen zuwiderlaufen. Ich habe genau wie Frau Moser eine andere Meinung bezüglich des Charakters dieser Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Ich halte dieses Protokoll nicht für einen neuen Vertrag, und ich war auch damals schon der Meinung, dass der Bundesrat es eigentlich hätte ratifizieren dürfen und sollen. Nun, der Bundesrat war damals vorsichtig, sage ich jetzt einmal, um vonseiten der SVP nicht einen Verfassungsbruch vorgeworfen zu bekommen. Das heisst noch lange nicht, dass es ein Verfassungsbruch wäre, und es heisst erst recht nicht, dass wir als Parlament die Verfassung brechen, wenn wir eine Ermächtigung erteilen. Man hat dann bekanntlich so getan - weil man musste -, als ob man mit der Europäischen Union über die Personenfreizügigkeit verhandle. Auch das war ein Verfassungsauftrag aus der Masseneinwanderungs-Initiative. Es gab dann die exploratorischen Gespräche, es gab die sogenannten Konsultationen. Ich finde auch, dass es etwas lange gedauert hat, bis man zur Kenntnis genommen hat, was uns die Europäische Union immer gesagt hat: Wir verhandeln nicht über die Personenfreizügigkeit.

Nun hat sich aber etwas verändert. Wir sprechen nämlich seit dem Dezember nicht mehr über den Versuch einer Verhandlung über die Personenfreizügigkeit, sondern der Bundesrat sucht im Rahmen der Personenfreizügigkeit eine einvernehmliche Lösung, eine einvernehmliche Auslegung des berühmten Artikels 14 Absatz 2 des Abkommens. In dieser Situation wäre es im Sinne von weiteren stabilen Beziehungen - soweit sie stabil sein können in unserer Selbstverwirrung, die wir produzieren - nun wirklich töricht, diese Ermächtigung zur Ratifikation nicht zu erteilen. Es geht um die Personenfreizügigkeit, es geht um die Bilateralen, an denen wir ein Interesse haben, und es geht auch um die Zukunft unseres Wissenschafts- und Forschungsplatzes.

In diesem Sinne bitte ich Sie also um Eintreten, in der Hoffnung, auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung erfolgreich zu sein, und zwar möglichst bald. Ich bitte den Bundesrat, diese Ratifikation dann möglichst rasch voranzutreiben.

Zu den Minderheitsanträgen werden sich anschliessend meine Kollegen äussern. Ich bitte Sie, am Schluss die Vorlage so zu genehmigen.