Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-03-13
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Die Anliegen des Konsumentenschutzes haben in der Schweiz 1993 das letzte Mal Auftrieb erhalten. Das war nach der Ablehnung des EWR, als wir verschiedene Gesetze an die Richtlinien der EU anpassten. Ich denke an das Pauschalreisegesetz, an das Konsumkreditgesetz oder das Produktehaftpflichtgesetz. Allerdings haben wir uns bei all diesen Gesetzesanpassungen auf das absolute Minimum der EU beschränkt und Optionen allesamt abgelehnt.
Seit diesem Zeitpunkt, muss ich feststellen, ist in der Schweiz gesetzgeberisch im Konsumentenschutz praktisch mehr oder weniger ein Stillstand eingetreten. Der Bund hat in der Konsumentenpolitik bis heute keine sichtbare Strategie entwickelt. Ich habe bereits anlässlich der Legislaturplanung des Bundesrates darauf hingewiesen.
Die EU hingegen hat das Konsumentenrecht gerade in den letzten Jahren massiv weiterentwickelt. Sie hat Programme aufgestellt, ein Controlling eingeführt, sich Ziele gesetzt - von all dem ist in der Schweiz wenig zu spüren. Das ist natürlich nicht weiter verwunderlich, denn in der Schweiz fehlen weitgehend die Grundlagen.
Das Büro für Konsumentenfragen verfügt gerade einmal über 3,5 Stellen. Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen konnte letztes Jahr ihre Sitzungen nicht mehr durchführen, weil sie kein Geld mehr hatte. Den Konsumentenorganisationen, an die die meisten Aufgaben des Konsumentenschutzes delegiert worden sind - das ist im Konsumenteninformationsgesetz so vorgesehen worden -, hat man keine Mittel gegeben. Der Gesetzgeber hatte 1986 gesagt: Damit die Konsumentenorganisationen die Aufgaben, die man ihnen zugewiesen hat, auch wirklich wahrnehmen können, brauchen sie mindestens 1 Million Franken. Heute, fast zwanzig Jahre später, sind wir bei einer Summe von 500 000 Franken Bundessubventionen - für alle Konsumentenorganisationen in der Schweiz zusammen.
Ich möchte doch darauf hinweisen und Bundesrat Couchepin dafür danken: Er war in dieser ganzen Zeit der erste Bundesrat, der sich dafür eingesetzt hat, dass diese Subventionen wenigstens um 100 000 Franken erhöht worden sind. Das ist wenig, aber es ist immerhin etwas.
Das Resultat ist, dass der Konsumentenschutz in der Schweiz immer noch weitgehend als Störenfried wahrgenommen wird, als mühsames Wirtschaftshindernis, anstatt als Motor für die Wirtschaft, anstatt als Voraussetzung für einen funktionierenden Markt. Gerade da könnte, bin ich überzeugt, die Schweiz mit einem starken Konsumentenschutz, mit einer klaren konsumentenpolitischen Ausrichtung viel fördern und erreichen.
Der Konsumentenschutz ist eine typische Querschnittaufgabe - ich muss noch einmal darauf hinweisen - mit 3,5 Stellen und 500 000 Franken Bundessubventionen. Wenn ich einen Blick in die Landwirtschaft werfe, muss ich sagen: In der Landwirtschaft käme man damit nicht weit. Und im Konsumentenschutz sollen damit 7 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten zu ihren Rechten, zu ihren Informationen kommen. Das ist eine Illusion.
Ich meine, es ist an der Zeit, Herr Bundesrat, dass Sie die Chance eines starken Konsumentenschutzes in der Schweiz endlich erkennen, dass Sie eine Strategie entwickeln, dass Sie uns aufzeigen, wohin der Weg geht.