Schmidt Roberto · Nationalrat · 2016-04-26
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Vor 1981 wurden in der Schweiz Hunderttausende Kinder und Jugendliche und vereinzelt auch Erwachsene einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme unterzogen oder fremdplatziert. Zu den Betroffenen gehörten Kinder, die in landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe verdingt oder in Heimen platziert wurden. Nicht allen ging es schlecht, Zehntausende dieser Kinder aber wurden zu Kinderarbeit gezwungen, als Dienstmagd oder Verdingbub ausgebeutet, vielfach schwer misshandelt oder sexuell missbraucht. Viele Kinder starben aufgrund der Anstrengungen und Missbräuche.
Nicht nur auf dem Land erfuhren Menschen Unrecht, sondern auch in staatlichen, kirchlichen und privaten Heimen, in geschlossenen Anstalten oder in Strafanstalten, in denen sie einfach versorgt wurden, zum Teil sogar ohne Gerichtsentscheid. Bis in die Achtzigerjahre kam es in der Schweiz auch zu Zwangskastrationen und Zwangssterilisationen. Frauen wurden, meistens durch die Vormundschaftsbehörden, unter Druck gesetzt, einer Abtreibung oder einer Adoption ihres Kindes zuzustimmen. Schliesslich wurden in Schweizer Psychiatriekliniken und Heimen an ahnungslosen Patienten, selbst an Kindern und Schwangeren, Medikamentenversuche durchgeführt. All das war auch vor 1981 unrechtmässig und illegal.
Diese Schicksale lösen bei uns Unverständnis und eine tiefe Betroffenheit aus, vor allem weil solche leidvollen Ereignisse nicht nur vor zweihundert Jahren, zu Jeremias Gotthelfs Zeiten, vorkamen, sondern bis 1981, also bis in unsere Zeit. Wenn wir heute aus Erfahrungsberichten von Verdingkindern zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie während Jahren mit den Schweinen im Stall leben mussten, sind wir schockiert. Das hilft ihnen aber nicht. Wir müssen und wollen das grosse Unrecht, das Menschen erlitten haben, anerkennen und wenigstens teilweise wiedergutmachen.
Nachdem sich Frau Bundesrätin Sommaruga bereits 2013 im Namen des Bundesrates bei den Betroffenen entschuldigte und das Parlament im März 2014 das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen verabschiedete, wurde im Dezember 2014 die sogenannte Wiedergutmachungs-Initiative eingereicht, die in der Bevölkerung und in den politischen Kreisen breit unterstützt wurde. Diese Initiative will die Geschichte wissenschaftlich aufarbeiten lassen und für die Opfer einen auf zwanzig Jahre befristeten Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken einrichten.
Der Initiative gebührt das Verdienst, dieses düstere Kapitel nach Jahrzehnten des Schweigens und der Verdrängung auf die politische Agenda gesetzt zu haben. Auch der Bundesrat anerkennt dies und stellt in seiner Botschaft fest, dass in der Gesellschaft ein Umdenken stattgefunden hat und dass in der Bevölkerung ein Wille zur Wiedergutmachung vorhanden ist. Darum hat er im Januar 2015 beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Zudem hat der Bundesrat einen runden Tisch und ein Forum für die Betroffenen einberufen sowie einen Soforthilfefonds für Opfer in finanzieller Notlage geschaffen.
Was sind die Kernpunkte des indirekten Gegenvorschlags? Das geplante Bundesgesetz nimmt die wesentlichen Elemente der Initiative auf, so die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, die Aufarbeitung und die finanziellen Leistungen. Darüber hinaus enthält das Gesetz aber auch andere Massnahmen zugunsten der Opfer und [PAGE 651] Betroffenen, von denen in der Initiative nicht die Rede war, so die Beratung und die Unterstützung der Opfer durch die kantonalen Anlaufstellen, die Öffentlichkeitsarbeit, die Regelung des Aktenzugangs und der Archivierung sowie die Möglichkeit zur Schaffung von Zeichen der Erinnerung.
Das wichtigste Anliegen der Initianten ist die Anerkennung des Unrechts, die das Bundesgesetz in den Artikeln 1 und 3 ausdrücklich vorsieht. Viele Opfer sind damals schwer traumatisiert worden. Das psychische und physische Leid hat ihr Leben bis heute negativ geprägt. Viele Opfer können noch heute nicht über das Erlebte sprechen, nicht einmal mit ihren Ehepartnern und Kindern. Für sie sind diese öffentliche Anerkennung und das Bitten um Entschuldigung verständlicherweise sehr wichtig.
Ein weiteres Kernelement der Vorlage ist die umfassende Aufarbeitung. Alle noch vorhandenen Akten sollen gesichert und der Öffentlichkeit in geeigneter Form vermittelt werden. Dies hat der Bund für die administrativen Versorgungen bereits in die Wege geleitet. Der Auftrag der bestehenden Expertenkommission soll nun erweitert werden. Zusätzlich soll ein nationales Forschungsprogramm ab 2017 eine wissenschaftliche Aufarbeitung ermöglichen.
Das dritte und teilweise umstrittene Element ist die Bezahlung eines Solidaritätsbeitrages an die Opfer. Diese finanzielle Leistung soll eine freiwillige und symbolische Geste der Wiedergutmachung und Solidarität sein. Es geht nicht um die Zahlung von Schadenersatz oder Genugtuung im eigentlichen Sinne. Einerseits liegt kein haftungsrechtlicher Entschädigungsanspruch vor, andererseits würde der im Bundesgesetz vorgesehene Fonds für solche Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen nie ausreichen. Es wäre auch schwierig, im Einzelfall den erlittenen Schaden und das Leid der Opfer genau zu beziffern. Darum sollen alle Opfer den gleichen Betrag erhalten.
Wie sieht die Finanzierung aus? Der Bundesrat schlägt im Beschluss einen Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken vor, statt 500 Millionen Franken, wie von den Initianten verlangt. Der Finanzierungsbeschluss sieht vor, dass die finanziellen Leistungen vorwiegend durch den Bund und ergänzend freiwillig durch Zuwendungen der Kantone und Dritter finanziert werden. Auf eine obligatorische Beteiligung der Kantone wird verzichtet, weil das den Wiedergutmachungsprozess erheblich verzögern würde. Zudem sind nicht alle Kantone gleichermassen von der Problematik betroffen, und man müsste dann eigentlich auch noch die Gemeindebehörden einbeziehen. Die Kantone tragen aber die vom Bund vorgeschlagene Lösung voll mit und haben sich seit Beginn der politischen Diskussion aktiv an der Aufarbeitung beteiligt.
Zu den einzelnen Beschlüssen der Kommission: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates befasste sich an zwei Sitzungen mit dem Geschäft und hörte auch verschiedene Vertreter des Initiativkomitees und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren an. Die Kommission für Rechtsfragen nahm auch die Mitberichte der Finanzkommission und der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Kenntnis, welche beide im Grundsatz auf der Linie des Bundesrates liegen. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission Eintreten auf die Entwürfe zum Bundesgesetz und zum Bundesbeschluss.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen unterstützt zwar die Zielsetzungen der Initiative, gibt aber ganz klar dem indirekten Gegenvorschlag den Vorzug. Einerseits bedarf es gar keiner Regelung auf Verfassungsstufe, und andererseits hat das Bundesgesetz den Vorteil, dass den Opfern viel schneller geholfen werden kann, was angesichts des hohen Alters und des Gesundheitszustands vieler Opfer sinnvoll ist.
Mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ist unsere Kommission für Rechtsfragen beim Finanzierungsbeschluss dem Antrag des Bundesrates gefolgt, den Zahlungsrahmen auf 300 Millionen Franken zu begrenzen. Im Einzelfall sollte sich an der Höhe der finanziellen Leistungen dadurch nichts ändern. Der Bund geht nämlich aufgrund der Erfahrungen bei der Soforthilfe und aufgrund von Abklärungen bei den Kantonen von einer viel tieferen Opferzahl aus als die Initianten. Je nachdem, wie viele Opfer sich letztlich melden, wird der Solidaritätsbeitrag zwischen 20 000 und 25 000 Franken pro Opfer liegen.
Mit 14 zu 9 Stimmen hat es die Kommission abgelehnt, in Artikel 4 Absatz 4 des Bundesgesetzes Opfern, die heute in günstigen Verhältnissen leben, einen Beitrag zu verweigern. Hingegen hat sich die Kommission für Rechtsfragen mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen für eine Begrenzung des Beitrags auf maximal 25 000 Franken pro Opfer ausgesprochen. Einen gesetzlichen Mindestbeitrag hat die Kommission abgelehnt.
Wie andere Länder hat auch die Schweiz ein elementares Interesse daran, das vor 1981 begangene Unrecht anzuerkennen und mit einem kleinen Beitrag wenigstens einen Teil des grossen Leids wiedergutzumachen.
Ich ersuche Sie namens der Kommissionsmehrheit, auf das Bundesgesetz und auf den Bundesbeschluss zur Finanzierung einzutreten und in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen.