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Allemann Evi · Nationalrat · 2016-04-26

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Wir sprechen heute über ein dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte. Was geschah, passierte unter dem sperrigen Titel der sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Betroffen waren Menschen mit sehr unterschiedlichen Schicksalen. Betroffen waren arme und auch randständige Menschen, die den damaligen gesellschaftlichen Wertvorstellungen nicht entsprachen. Sie erlebten sehr Unterschiedliches, wir haben sehr unterschiedliche Schicksalsberichte und Lebensläufe erhalten. Aber sie haben alle eine Gemeinsamkeit: Es wurde ihnen grosses Leid zugefügt und Unrecht angetan - Unrecht, das nicht vergessen gemacht werden kann; Unrecht, das heute noch auf den Opfern lastet; Unrecht, das immer Unrecht bleiben wird. Wir können es nicht wiedergutmachen, aber wir können es anerkennen, und das müssen wir auch.

Bis in die Achtzigerjahre kannte die Schweiz die Praxis der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Noch immer leben zahlreiche damalige Opfer unter uns. Sie sind teils schon im hohen Alter. Sollen die Anerkennung des Unrechts und die Aufarbeitung des Geschehenen für sie nicht zu spät kommen, braucht es schnelle Massnahmen. Die Wiedergutmachungs-Initiative hat den Anstoss für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates gegeben, der eine ebensolche rasche Anerkennung und baldige Zahlung von Solidaritätsbeiträgen an die Opfer ermöglicht. Mit dem Gegenvorschlag verstreicht nicht unnötig weiter Zeit. Dieser würde sofort wirken, was angesichts des hohen Alters und teilweise auch des Gesundheitszustandes der Betroffenen wichtig ist. Dieses Zeitargument war es auch, das uns bewogen hat, voll auf den indirekten Gegenvorschlag zu setzen.

Mit dem Gegenvorschlag ist ein Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken verbunden. Daraus sollen sogenannte Solidaritätsbeiträge an die Opfer bezahlt werden. Die 300 Millionen Franken sind das untere Limit dessen, was für uns verhandelbar war.

Die Solidaritätsbeiträge sind als Zeichen der Anerkennung des Unrechts und auch als Ausdruck der Solidarität mit den Opfern zu verstehen. Keinesfalls sind die Beiträge aber eine Entschädigung im eigentlichen Sinne. Was geschehen ist, kann durch nichts mehr rückgängig gemacht werden. Es können einzig das erlittene Leid und die teils verheerenden Auswirkungen auf das Leben der Opfer anerkannt werden. Das aber ist wichtig, denn auf diese Anerkennung warten viele Opfer schon seit Jahren. Nebst der Anerkennung des geschehenen Unrechts sind die gesellschaftliche und individuelle wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte sowie die Öffentlichkeitsarbeit dazu zentral. Daraus sollen auch Lehren für die Zukunft gezogen werden, damit in der Schweizer Geschichte nie mehr ein solch düsteres Kapitel aufgeschlagen werden muss. Auch diesem Anliegen wird der Gegenvorschlag gerecht.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Nichteintretensanträge abzulehnen und den indirekten Gegenvorschlag zu unterstützen.