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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-04-26

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-04-26

Wortprotokoll

Die Aufarbeitung der vor 1981 veranlassten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen stellt für die Betroffenen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Anerkennung ihres Unrechts durch die Gesellschaft dar. Die Mehrheit der betroffenen Personen ist in fortgeschrittenem Alter und wartet schon lange auf ein anerkennendes Zeichen von offizieller Seite. Ein modernes und fortschrittliches Land, wie es die Schweiz ist, sollte entsprechend ein Verfahren zur Wiedergutmachung durchführen, um sich den relevanten Geschehnissen der Vergangenheit zu stellen. Dazu gehören nach Meinung der BDP eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung sowie die Einrichtung eines Fonds für symbolische Zahlungen an die betroffenen Opfer. Eine zügige Durchführung des Prozesses ist angesichts des Alters der allermeisten Opfer angebracht.

Unter dem Druck der eingereichten Volksinitiative hat der Bundesrat einen aus Sicht der BDP guten indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz werden die notwendigen Grundlagen zur Aufarbeitung gelegt:

Erstens soll das Unrecht, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz zugefügt worden ist, gesellschaftlich anerkannt werden.

Zweitens werden die Geschehnisse bei fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wissenschaftlich umfassend untersucht, wie dies auch die Initiative verlangt. Es gibt hierzu eigentlich schon viele Arbeiten. Da die Initiative dies verlangt, macht es aber Sinn, auch in den Gegenvorschlag einen entsprechenden Passus aufzunehmen.

Drittens werden die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Zahlungen zugunsten der Betroffenen geregelt. Dabei begrüsst es die BDP, dass ein sehr einfaches Verfahren für die Abwicklung gewählt wurde, insbesondere dass es ein Weg ist, bei welchem die Betroffenen nicht die gesamte Vergangenheit vor den Behörden offenlegen und dabei die schlimmen Erlebnisse nicht nochmals "durchkauen" und durchdiskutieren müssen.

Schliesslich sollen die Opfer mit dem Aktenzugang auch bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte unterstützt werden.

Die BDP ist der Ansicht, dass mit diesem Massnahmenpaket, mit diesem Gegenvorschlag den Forderungen der Initianten genügend Rechnung getragen wird. Darum unterstützt die BDP den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, auch unter dem Gesichtspunkt - das wurde hier auch schon x-fach erwähnt -, dass eben die Umsetzung des Gegenvorschlags wesentlich rascher vonstattengeht und dass weniger Zeit verlorengeht.

Gegenvorschlag und Initiative unterscheiden sich insbesondere in der Höhe des Betrages für den Solidaritätsfonds zugunsten der Opfer. Nach Meinung der BDP ist die Höhe des vorgeschlagenen Betrages von 300 Millionen Franken angemessen. Wichtig dabei ist, dass die Kantone und Dritte sich entsprechend ihrer geschichtlichen Vergangenheit dann auch wirklich an diesem Fonds beteiligen und ihre Beiträge auch leisten. Kommissionssprecher Schmidt Roberto hat von diesen Gesprächen aus der Kommission berichtet, und ich erwarte da wirklich, dass dann diese Beiträge auch geleistet werden.

In seiner Begründung zum Nichteintretensantrag seiner Minderheit sagte Herr Zanetti so salopp, das Ganze sei halt verjährt. Aber ich bin der Meinung, es ist schon ein Unterschied, ob wir hier von Handwerkerpfusch sprechen oder ob wir von systematischen Behandlungen von Menschen diskutieren, wie sie diese Opfer erleben mussten, welche dann keine Chance hatten, sich gegen die damalige Behördenwillkür zu wehren. Das hat dann Ihr Fraktionskollege, Herr Schwander, erwähnt.

Zusammengefasst: Die BDP-Fraktion bittet Sie, auf die den Gegenvorschlag betreffenden Vorlagen 2 und 3 einzutreten und dort jeweils mit der Mehrheit zu stimmen. Ferner bitten wir Sie entsprechend dem Antrag der Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie das auch der Bundesrat gemacht hat, um damit eben dem Gegenvorschlag den Weg zu ebnen.