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Friedl Claudia · Nationalrat · 2016-04-26

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Kann man erzeugtes Leid, das ein Leben lang nachwirkt, mit Geld wiedergutmachen? Sie werden sagen: natürlich nicht! Nein, eine Wiedergutmachung kann nicht einfach nur über Geld geschehen. Es braucht dazu Akteneinsicht, Aufarbeitung, Anerkennung und Vermeidung neuen Leides.

Was wie Geschichten aus grauer Vorzeit erscheint, ist eine Realität, die noch zu Lebzeiten von vielen von uns stattgefunden hat. Dass in der Schweiz bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus sogenannte fürsorgerische Zwangsmassnahmen, Zwangssterilisationen oder Fremdplatzierungen und Kinderzwangsarbeit stattgefunden haben, ist schwer zu akzeptieren. Jugendliche und Erwachsene aus sozial schwachen Kreisen wurden ohne Gerichtsurteil administrativ weggesperrt und medizinisch zwangsbehandelt. Diejenigen, die nicht in die Gesellschaft passten, wurden weggesperrt oder umerzogen. Die betroffenen Kinder hatten nichts verbrochen, sie hatten oft nur das Schicksal, arme oder jugendliche Eltern oder keine leiblichen Eltern mehr zu haben. Es ist endlich Zeit, Licht ins Dunkel dieser Periode unserer Geschichte zu bringen. Viele der Überlebenden leiden noch heute massiv unter der Vergangenheit, seelisch und/oder körperlich. Die Aufarbeitung dieser dunklen Aspekte in unserer jüngeren Vergangenheit ist enorm wichtig, nicht nur für die Betroffenen, nein, auch für uns als Gesellschaft.

Der Wiedergutmachungs-Initiative ist es zu verdanken, dass das Thema überhaupt in die breite Öffentlichkeit kam. Schon länger waren Schicksale einzelner Menschen bekannt. Ich erinnere mich an Arthur Honegger, einen Kantonsratskollegen aus St. Gallen, der seine Erlebnisse als Verdingbub in aufrüttelnden Büchern wie "Gestohlene Seelen", "Die Fertigmacher" oder "Bernis Welt" niedergeschrieben hat. Er ist einer der wenigen, die es fertigbrachten, über ihr schweres Schicksal zu schreiben.

Mit der Wiedergutmachungs-Initiative sind nun immer mehr Schicksale solcher Betroffener bekanntgeworden; ja, erst damit konnte die Dimension dieses Unrechts aufgezeigt werden. Es ist nun höchste Zeit, für Wiedergutmachung zu sorgen. Es braucht eine Aufarbeitung, die Archive müssen für die Betroffenen geöffnet und einfach zugänglich gemacht werden, die Aktenvernichtung muss gestoppt werden. Das Material muss wissenschaftlich aufgearbeitet werden, damit die Wahrheit sichtbar wird und die Betroffenen Genugtuung erhalten, aber auch, damit sich eine solche Geschichte nie mehr wiederholt.

Nun komme ich zurück zum Geld. Eine finanzielle Entschädigung macht kein Leiden ungeschehen. Es ist aber ein Zeichen an die Menschen, die ein Leben lang unter dem Erlebten gelitten haben. Viele von ihnen leben in bescheidenen Verhältnissen, eine finanzielle Genugtuung ist da sehr angemessen. Ich unterstütze das Vorgehen mit dem indirekten Gegenvorschlag, nach dem alle Betroffenen den gleichen Betrag erhalten sollen. Der Rahmen soll 25 000 Franken sein. Dafür braucht es mindestens 300 Millionen Franken, wie sie im Gegenvorschlag vorgesehen sind. Der Betrag darf jetzt nicht noch gesenkt werden; das wäre ein Affront gegenüber den Betroffenen und ihrem Schicksal.

Ich unterstütze den Gegenvorschlag auch deshalb, weil er rasch in Kraft treten kann und weil damit auch älteren Betroffenen geholfen werden kann - jetzt, nicht erst irgendwann in ein paar Jahren. Sollte das Gesetz im Parlament aber scheitern oder abgeschwächt werden, werde ich mich dezidiert für die Initiative einsetzen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu unterstützen.