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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2016-04-26

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Aus meiner Sicht haben wir eine wichtige, ja eine sehr relevante Volksinitiative vor uns: nicht ein Kampagnenelement einer Partei oder eines Magazins, weder eine polemische Zuspitzung möglicherweise kaum wirklich vorhandener Probleme noch irgendeine Verknüpfung unterschiedlicher Themen. Die Wiedergutmachungs-Initiative führt uns vor Augen, was wir als Gesellschaft Menschen mitten unter uns angetan haben - Kindern, deren Eltern oft harte Schicksalsschläge erlebten oder aus irgendeinem Grund nicht ganz der damaligen gesellschaftlichen Norm entsprachen. Die Folge: eine Verletzung der Würde von Menschen, insbesondere von Kindern, Missbrauch in unterschiedlichster Form, und das bis vor wenigen Jahrzehnten, mitten unter uns. Das ist abscheulich. Das Leben vieler Menschen wurde dadurch zerstört. Lebensträume, Berufswünsche, Sehnsucht nach eigener Familie blieben deshalb oft unerfüllt. Ich schäme mich, dass dieses Parlament vor vielen Jahren offenbar Gesetze erlassen hat, welche derartiges Leid zuliessen oder zumindest ermöglichten, wenn nicht gar verursachten.

Sprechen wir jetzt von Aufarbeitung! Auch ich stelle fest, dass wir dies erst ernsthaft tun, seit wir eine Volksinitiative vor uns haben. Die Wiedergutmachungs-Initiative hat etwas Wertvolles ausgelöst: Wir stellen uns unserer Vergangenheit. Wir anerkennen, dass Menschen unter uns unvorstellbares Unrecht angetan wurde, wir bekennen unsere Mitschuld, und wir bitten um Vergebung. Als Zeichen unserer Reue sind Elemente der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels vorgesehen und zur symbolischen Wiedergutmachung Zahlungen an die Opfer.

Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten auf. Gerade der Verzicht auf die Unterteilung des erlittenen Unrechts bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung dient dazu, dass die Opfer rasch eine Auszahlung erhalten. Unverständlich ist für mich, dass im Gegenvorschlag die Summe von 500 Millionen auf 300 Millionen Franken reduziert wird. Die Annahmen zur Anzahl heute noch lebender Opfer sind offensichtlich unterschiedlich. Bereits in der zuständigen Subkommission der Finanzkommission sowie in der Finanzkommission selbst setzte ich mich dafür ein, dass wenigstens eine Pauschale von 25 000 Franken pro Opfer ausbezahlt würde, und zwar sofort nach Anerkennung der Anspruchsberechtigung. Jetzt wird dieser Betrag gar von einigen Leuten als maximale Summe vorgesehen. Aus meiner Sicht wäre es ein Leichtes gewesen, bei Bedarf die erforderliche Gesamtsumme anzupassen, das heisst dann, wenn sich mehr Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen melden, als wir heute schätzen. Ich glaube wirklich, dass viele Menschen in diesem Saal sich noch immer nicht bewusst sind, wie viel Leid diese Massnahmen den betroffenen Menschen zugefügt haben.

An der vorliegenden Lösung schätze ich die rasche Umsetzbarkeit. Allerdings empfinde ich die Modifikation mit dem Verzicht auf eine fixe Pauschale und der Deckelung des Gesamtbetrages, möglicherweise getoppt mit der zusätzlichen Deckelung der Entschädigungssumme für den Einzelnen, als peinlich und kleinlich. Im Dialekt würde ich dies "schäbig" nennen.

Wenn ich gar noch bedenke, mit welchem Elan gegenwärtig in diesem Parlament an einer Einnahmenerosion in Milliardenhöhe gebastelt wird, die sich zugunsten von Unternehmungen auswirkt, dann frage ich mich, wie ernsthaft unser Wille für eine echte Symbolhandlung zur Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ist. Ich hoffe, dass wir die Chance zur Aufarbeitung dieser vielen Geschichten ernst nehmen und wenigstens nachträglich noch zur Besinnung kommen, wenn uns die ganze Tragik dieser Ereignisse vor Augen geführt wird. Vielleicht erkennen wir dabei plötzlich Zusammenhänge mit aktuellen Themen, wenn wir beispielsweise über Sans-Papiers, Haushalthilfen, Exporte der Rüstungsindustrie oder Schutzsuchende, welche sich Sicherheit in unserem Land erhoffen, sprechen.

Meines Erachtens kann bei der Wiedergutmachungs-Initiative nur von einem Erfolg gesprochen werden, wenn wir unsere Handlungsweisen auch heute ändern. Nutzen wir die Chance, und tun wir wenigstens diese kleinen Symbolhandlungen, die uns nun vorgeschlagen worden sind.