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de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-04-27

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-27

Wortprotokoll

Am Anfang dieser parlamentarischen Initiative standen die Idee, die Argumentation und die Erwartung, dass wir damit die Effizienz im Gesundheitswesen erhöhen könnten, indem wir auf die Anforderung verzichten, dass für jede Pflegeleistung auch eine ärztliche Anordnung notwendig ist.

Nach der sehr intensiven Diskussion, nach der Vernehmlassung und nach den Erkenntnissen, die ich auch in der Gesetzesausarbeitung gewonnen habe, beantrage ich Ihnen heute, nicht auf die Vorlage einzutreten, weil sich das Ziel geändert hat. Das Ziel der Vorlage ist es heute, den Berufsstatus des Pflegefachpersonals zu erhöhen. Die Pflege soll attraktiver werden, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und der Wiedereinstieg ins Berufsleben sollen erleichtert werden, bzw. die Verweildauer im Beruf soll verlängert werden. Vordergründig wird dafür die Anerkennung der Verantwortung in diesem Berufsfeld ins Feld geführt. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen deshalb gewisse Leistungen neu ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag erbringen und zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können. Hinter der hehren Argumentation bezüglich Verantwortung steht also die eher profane Feststellung, dass ein Beruf wohl nur dann attraktiver wird, wenn die Verdienstmöglichkeiten ausgeweitet werden und mehr Berufstätige in der Pflege ein angemessenes, attraktives Auskommen erzielen können.

Damit muss man sich auch den Konsequenzen dieser Anerkennungs- und Verantwortungsoffensive stellen. Die gesetzliche Aufwertung der Pflege, bei der die ärztliche Kontrolle über einen Teil der Pflegeleistung entfällt, führt unweigerlich zu einer Mengenausweitung, damit zu höheren Kosten und konsequenterweise zu höheren Prämien für die Krankenversicherten, kurz und knapp: zu einem weiteren markanten Kostenschub im Gesundheitswesen.

Trotz Verständnis auch von meiner Seite für das Statusempfinden und die grosse Verantwortung, welche die Pflegenden tragen, habe ich, haben aber auch die Kantone, die Ärzteschaft und die Versicherungsorganisationen grösste Bedenken bezüglich dieses Kostenschubs. Mangels konkreter Daten lässt sich das Ausmass heute nur abschätzen. Fachleute kommen aber zum Schluss, dass wir hier im ambulanten Bereich Mehrkosten in der Grössenordnung von 20 Millionen bis 100 Millionen Franken und im Bereich der Pflegeheime Mehrkosten von bis zu 30 Millionen Franken haben werden.

Noch nicht berücksichtigt in dieser Schätzung sind die präjudiziellen Wirkungen, die auch die Kommissionssprecherinnen angesprochen haben, denn mit Sicherheit werden auch andere Berufsgruppen dieses Verantwortungsrecht in Anspruch nehmen. Die Physiotherapeuten, die Ergotherapeuten, die Logopäden und die Vertreter anderer Berufe werden in Kürze die gleichen Rechte einfordern, wie wir sie heute den Pflegefachpersonen zusprechen wollen. Dass es genau zu diesem Prozess, nämlich Mehrausgaben und noch mehr Forderungen von Berufsgruppen, kommen wird, beweist der Umstand, dass die Kommission bereits jetzt flankierende Massnahmen im Gesetz vorsieht.

Dass wir hier in einem Blindflug in Richtung Prämienschub starten, beweist auch die Tatsache, dass der Katalog der Leistungen, welche die Pflegenden künftig selbstständig und ohne Auftrag erbringen können, heute noch gar nicht definiert ist. Das muss der Bundesrat erst noch bestimmen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.