Herzog Verena · Nationalrat · 2016-04-27
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-27
Wortprotokoll
Gesundheit ist zweifellos für uns alle das höchste Gut. Ist ein Angehöriger der Familie oder sind wir selbst ernsthaft erkrankt oder verunfallt, sind wir dankbar für schnelle und qualitativ hochstehende medizinische Unterstützung durch Ärzte sowie durch Pflegefachpersonen und, je nach Bedarf, durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder andere medizinische Fachpersonen. So schnell wie möglich wollen wir wieder einsatzbereit sein.
Durch die Zunahme der Bevölkerung, durch die Zunahme der Zahl der Chronischkranken und vor allem durch das Älterwerden der Bevölkerung - wir haben das in den vorhergehenden Voten gehört - werden die Pflege und somit die Pflegeberufe künftig noch eine massiv steigende Bedeutung erfahren. Auch werden durch die Einführung der Fallpauschalen Patienten meist wesentlich früher, manchmal zu schnell aus den Spitälern entlassen und sind dafür zu Hause noch mehr auf Pflegeleistungen angewiesen. Pflegefachpersonen verdienen hohe Wertschätzung, denn sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Genesung eines Patienten.
Die SVP-Fraktion ist deshalb auch grundsätzlich mit dem Ziel der parlamentarischen Initiative Joder, nämlich der Aufwertung der Pflegeberufe, sehr einverstanden. Wie wir der sorgfältigen und ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können und wie der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe vom Februar 2016 in Erfüllung der Postulate Heim 10.3127 und 10.3128 aufzeigt, konnten zum einen die Attraktivität und zum andern sowohl die Anzahl der Praktikumsplätze als auch die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich in den letzten Jahren gesteigert werden, was auch dringend notwendig war und ist. Seit 2007 hat sich im Gesundheitswesen die Anzahl der jährlichen Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung mehr als verdoppelt.
Wie wir wissen, liegen weitere Massnahmen zur Stärkung der Pflegeberufe auf dem Tisch, so zum Beispiel das Gesundheitsberufegesetz, das vermutlich bereits in der Sommersession traktandiert wird, sowie das im März 2016 vom Bundesrat beschlossene neue Paket im Gesundheitsbereich, das Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2021, mit Gesamtkosten von immerhin 16 Millionen Franken. Doch der von der parlamentarischen Initiative Joder "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege" vorgeschlagene Weg muss kritisch hinterfragt werden, wie das teilweise die Befürworter auch bereits gemacht haben.
Die SVP-Fraktion ist deshalb mit der Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative Joder sehr einverstanden. Sie bittet Sie mit den gleichen Argumenten wie der Bundesrat, gar nicht erst auf den Entwurf einzutreten, um die kostspieligen Folgen dieses Gesetzes abwenden zu können. Die Ansprüche an das Gesundheitswesen sind heute schon von jedem und jeder sehr hoch und auch ein wesentlicher Faktor für die stetig steigenden Gesundheitskosten. Wir wissen es alle: je höher das Angebot an verschiedenen Leistungen, desto höher die Nachfrage.
Viele Bürgerinnen und Bürger schenken uns leider kaum mehr Glauben, dass wir tatsächlich und effektiv das stetige Wachstum der Gesundheitskosten wirksam und wirklich angehen wollen. Ungebrochen steigen Jahr für Jahr die Krankenkassenprämien, und da verträgt es die Ausdehnung, dass zusätzliche Berufsgruppen Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbst erbringen und selbst abrechnen dürfen, nicht. Auch wenn dadurch tatsächlich gewisse Abläufe [PAGE 681] vereinfacht werden könnten, ist leider sehr wohl anzunehmen, dass mit der Aufnahme der Pflegefachpersonen in den Katalog der Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenversicherung sich eine Mengenausweitung einschleichen wird, welche am Schluss vor allem die Prämienzahler belasten und das System weiter verkomplizieren würde. Es hat mir heute noch keiner der Befürworter erklären können, wie er diese Mengenausweitung einschränken möchte. Mehr Leistungserbringer würden automatisch mehr Leistungen auf Kosten der Allgemeinheit erbringen.
Schon jetzt vorhersehbare Abgrenzungsprobleme zu alters- und sozialbedingten Leistungen und unklare Verantwortlichkeiten würden zudem neue Probleme schaffen und lassen unabsehbare Kostenfolgen erahnen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich auch die Lohnansprüche von Pflegefachleuten mit höherer Ausbildung nach oben nivellieren würden. Letztendlich wäre damit dem Pflegeberuf nicht gedient, da vor allem die verakademisierte Form der Pflege davon profitieren könnte; die an sich wichtigste unterste Pflegestufe würde einmal mehr vernachlässigt. Mit der geforderten Gesetzesänderung würden wir zudem ein Präjudiz schaffen, es wurde auch schon erwähnt. Weitere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie zum Beispiel Ergo- und Physiotherapeuten würden mit den gleichen Forderungen an uns herantreten.
Mit diesem Gesetz würden zum Teil zwar gewisse Vereinfachungen ermöglicht. Auch den Anspruch dieser Berufsleute und Verbände können wir sehr wohl nachvollziehen. Gesamthaft würden wir aber dem Gesundheitswesen und damit den Patientinnen und Patienten sowie den Prämienzahlerinnen und -zahlern einen Bärendienst erweisen. Als Bundesparlamentarier haben wir die Verantwortung für die Gesamtschau. Die wirklich wertvolle und künftig zweifellos noch grössere Bedeutung der Pflegefachpersonen muss weiterhin auf andere Weise, wie auch vom Bundesrat bereits konkret angegangen, gestärkt werden, zum Beispiel durch das anstehende Gesetz über die Gesundheitsberufe oder auch durch bessere Wiedereinstiegsmöglichkeiten, Ausbildungsmodule für Frauen und Männer, die beispielsweise eine Familienpause gemacht haben.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, nicht auf die parlamentarische Initiative "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege" einzutreten. Falls trotzdem Eintreten beschlossen wird, werden wir im Folgenden immer die Mehrheit unterstützen, da die Minderheitsanträge noch weiter gehende Kompetenzen der Pflegefachpersonen fordern oder das Gesetz komplizieren. So oder so wird die SVP-Fraktion, sofern eingetreten wird, das Gesetz schlussendlich aus den vorgängig erwähnten Gründen ablehnen.