Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-04-27
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Der Strukturwandel im Gesundheitswesen geht weiter. Die ärztliche Versorgung dünnt sich insbesondere in ländlichen Regionen aus. Betroffen ist insbesondere die Grundversorgung. Seit 2002, also seit bald 15 Jahren, versuchen Bund und Kantone, diesem Ungleichgewicht mit den vorhandenen Instrumenten zur Angebotsplanung wie dem Zulassungsstopp und Bedürfnisklauseln entgegenzuwirken. Im Gegensatz zur Entwicklung auf dem Land bestehen in städtischen Gebieten in der ambulanten Medizin lukrative Nischen, welche durch Fachärzte massiv ausgebaut werden. Dies verursacht die kostspielige Überversorgung. Der Zulassungsstopp ist seit 14 Jahren ein Thema, eine "never-ending story".
Die aktuelle Regelung läuft Ende Juni dieses Jahres aus; Sie haben es gehört. Das Ziel dieser Initiative ist es nun, zu verhindern, dass ohne Anschlussmassnahmen, ohne begleitende Massnahmen eine Regulierungslücke entsteht. Ergänzt wird diese parlamentarische Initiative durch die Kommissionsmotion 16.3001 der SGK-NR, welche den Bundesrat beauftragt, konkrete Vorschläge zur Angebotssteuerung in der Gesundheitsversorgung auszuarbeiten. Namentlich die Differenzierung des Taxpunktwertes nach Region, nach Leistungsangebot oder qualitativen Kriterien soll geprüft werden, dies in der Meinung, dass mit einer solchen Lösung die Tarifpartner ihre Verantwortung wahrnehmen und für ein ausgewogenes regionales Angebot sorgen können.
Das Parlament wird aufgrund dieser Auslegeordnung des Bundesrates innert der drei Jahre, welche nun zur Verfügung gestellt werden sollen, eine definitive Lösung erarbeiten. Dabei muss aus grünliberaler Sicht auch die Aufhebung oder zumindest die Lockerung des Vertragszwangs ernsthaft diskutiert werden - dies auch im Wissen darum, dass die Lockerung des Vertragszwangs wohl der grosse Stolperstein bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Joder, unseres letzten Geschäfts, gewesen ist. Bereits bevor die heutige Regelung in Kraft getreten ist, gab es einen ungeregelten Zustand. Die Erfahrung aus dieser Zeit zeigt, dass überproportional viele Zulassungen erteilt worden sind, dies insbesondere von Grenzkantonen an Spezialärztinnen und Spezialärzte aus dem Ausland. Gleichzeitig konnte aber kein überproportionales Wachstum der Kosten verzeichnet werden. Der Anstieg verlief im üblichen Rahmen. Das zeigt, dass es bezüglich des Wachstums der Kosten der ärztlichen Versorgung keinen Unterschied macht, ob wir einen Zulassungsstopp haben oder nicht.
Wir Grünliberalen waren im Herzen immer gegen den Zulassungsstopp, aber wir haben diese Übergangslösung mitgetragen. Wir möchten nun keine Unsicherheit durch ein Hüst und Hott oder ein Stop-and-go, wie dies gesagt worden ist. Wir wollen keine Praxisbewilligungen auf Vorrat. Wir akzeptieren es, dass die bisherige Zulassungssteuerung unverändert bis Mitte 2019 nahtlos weitergeführt wird. Wir schaffen damit den zeitlichen Spielraum für das Ausarbeiten von konstruktiven und tragfähigen Lösungen. Wir sind zuversichtlich, dass das Parlament aufgrund der Berichte des Bundesrates die Zeit nutzen und eine definitive Lösung verabschieden kann. Deshalb werden wir Grünliberalen dem Entwurf zustimmen.