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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2016-04-27

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-04-27

Wortprotokoll

Die Initiantin will eine Anpassung des Parlamentsressourcengesetzes und allenfalls weiterer Gesetze, und zwar dahingehend, dass die nach Artikel 3a des Parlamentsressourcengesetzes ausgerichtete Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungspflichtig ist. Es geht dabei einfach gesagt darum, dass die Entschädigung, die Parlamentarier für den Beizug von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern erhalten, auch versteuert werden muss. Es gibt im ganzen Entschädigungssystem einen [PAGE 690] Unterschied zwischen Entschädigungen, die versteuert werden, und solchen, die nicht versteuert werden.

Die SPK Ihres Rates gab in einer ersten Phase dieser parlamentarischen Initiative Folge, und wenn normalerweise viele Hunde des Hasen Tod sind, war es in der Beratung in der SPK in dieser Frage umgekehrt: Viele Hunde haben diesen Hasen in die SPK-SR getrieben. Mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gab Ihre Kommission Folge. Die Gründe dafür waren aber in der SPK-NR unterschiedlich. Für die einen kommt nur eine konkrete Anpassung in diesem konkreten Fall infrage, für die anderen ist es ein weiterer wichtiger Schritt Richtung Berufsparlament, den sie unterstützen. Für wiederum andere ist mit dem Folgegeben der Wunsch verbunden, die Frage der Entschädigung sei generell wieder einmal auf Inkohärenzen und Zeitgemässheit zu überprüfen. Man diskutierte also die Revision des von der Initiantin bemängelten Faktums, die Überprüfung des Entschädigungssystems generell oder gar die Prüfung des Wechsels vom jetzigen System zu einem Modell mit fixem Einkommen und abzugsfähigem Spesenblock, was der Annäherung an ein Berufsparlament entsprechen würde.

Die SPK-SR lehnte mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unseren Beschluss ab. Sie argumentierte dabei bezogen auf das ganze Entschädigungssystem. Die Steuerpflicht und die damit verbundene Möglichkeit des Geltendmachens von Gewinnungskosten würden zu einer Komplizierung des Systems führen. Die Kommission des Nationalrates wiederum hält nach diesem Entscheid der SPK-SR einstimmig am Vorschlag fest, mit der klaren Intention, nicht das ganze Entschädigungssystem neu zu hinterfragen, sondern ausschliesslich und genau auf das zu fokussieren, was die Initiantin will. Denn die Berechtigung dessen, was die Initiantin konkret will, ihres Anliegens, lässt sich gemäss einstimmiger Kommissionsmeinung nicht bestreiten. Es ist wirklich nicht einzusehen, dass man als Parlamentarier für die Anstellung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine Entschädigung erhält und, wenn man dies nicht tut, diese Entschädigung als steuerfreies Einkommen erhalten kann. Das kann man nach Meinung der einstimmigen Kommission nicht erklären. Diese Regelung - und zwar nur diese - muss man abschaffen.

Deshalb bitten wir Sie namens der einstimmigen SPK-NR, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.