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Heim Bea · Nationalrat · 2016-04-27

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-27

Wortprotokoll

Ich komme, wie Sie wissen, aus dem Kanton Solothurn. Dort haben wir das Verordnungsveto und machen gute Erfahrungen damit. Trotzdem beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das scheint auf den ersten Blick widersprüchlich, ist es aber nicht. Lassen Sie mich zwei Hauptgründe staatspolitischer und pragmatischer Natur hier aufführen:

1. Es gibt staatspolitische Gründe: Kantonale Parlamente entsprechen dem Einkammersystem. Das nationale Parlament ist aber mit seinem Zweikammersystem anders strukturiert und funktioniert auch anders. Darum ist das, was auf kantonaler Ebene funktioniert, nicht unbedingt auch für das nationale Parlament geeignet. In unserem Zweikammersystem haben wir nämlich schon einmal eine Art Korrektiv. Es käme hinzu - das möchte ich Ihnen ernsthaft zu bedenken geben -, dass es mit der Einführung des Verordnungsvetos zu einer Kompetenzverwischung käme und dass der Parlamentsbetrieb überladen und verlangsamt würde.

Zudem besteht schon heute die Möglichkeit, beim Erlass von Verordnungen gezielt und wirksam politisch einzugreifen. Wir müssen als Parlamentarierinnen und Parlamentarier diese Möglichkeit einfach besser nutzen. Das Parlament hat durchaus ein Instrument, seine Position zu stärken, es braucht kein neues Instrument. Das Parlament müsste nur etwas tun, nämlich sich die Verordnungen häufiger, viel häufiger als bisher, zur Einsichtnahme vorlegen lassen. Wir haben das geforderte Notinstrument, weil der Bundesrat durchaus beachtet, was in der Konsultation in der Kommission gesprochen und anbegehrt wird.

Was aber mit dieser parlamentarischen Initiative verlangt wird, birgt die Gefahr, zu langwierigen Blockaden zu führen, beim vorgeschlagenen Quorum von nur einem Drittel der Mitglieder eines Rates wäre das ein Leichtes. Sie wissen nicht, wie die Staatspolitische Kommission dann in der Mehrheit entscheiden wird. In der Folge würden wir es des Öfteren erleben, dass man zwar ein Bundesgesetz hat, dass man aber die Ausführungsbestimmungen dazu nicht hätte, womöglich des Längeren nicht. Eine Blockadepolitik wäre die Folge, und das kann es nicht sein.

2. Es gibt pragmatische Gründe: Der Ständerat hat es in den letzten Jahren immer wieder abgelehnt, ein Verordnungsveto einzuführen, zuletzt am 24. September 2015. Bereits am 20. August hatte die SPK-SR zum Beschluss der SPK-NR Nein gesagt. Selbstverständlich kann man jetzt, wie die Kommissionsmehrheit, die Meinung vertreten, man müsse einfach weiterhin im nationalrätlichen Alleingang die Forderung nach einem Verordnungsveto aufrechterhalten. Aber zielführend ist das wohl kaum, schon gar nicht im Sinne effizienter Parlamentsarbeit. Ich meine, wenn man merkt, dass man ein totes Pferd reitet, sollte man besser absteigen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen, der parlamentarischen Initiative Aeschi Thomas keine Folge zu geben und das Ja-Nein-Pingpong mit dem Ständerat in dieser Sache heute zu beenden.