Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-04-27
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen einer starken Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Es geht hier um die Besteuerung von Baulandgewinnen, nicht um landwirtschaftliches Land.
Die Mehrheit will hier ein ungerechtfertigtes Privileg, welches das Bundesgericht aufgehoben hat, wieder einführen. Es ist ein Privileg, das in der Praxis nur deshalb gewährt wurde, weil der Gesetzestext unklar formuliert war. Das Bundesgericht hat nun 2011 festgehalten, was landwirtschaftliches Land ist, nämlich Land, das bäuerlichem Bodenrecht unterstellt ist, das heisst Land, das langfristig für die landwirtschaftliche Nutzung zugänglich bleibt. Dieses Land wird privilegiert besteuert. Man verzichtet hier auf die Besteuerung der Wertzuwächse, damit sich der Vollzug im Steuerrecht nicht preistreibend auf den Boden, den man ja schützen will, auswirkt. Diese Privilegierung macht Sinn, wenn man Kulturland schützen will, und daran soll sich auch nichts ändern.
Anders ist es bei den Gewinnen aus Baulandreserven. Diese sind seit der Klarstellung des Bundesgerichtes beim Bund einkommenssteuerpflichtig. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, denn hier handelt es sich um Planungsgewinne, die absolut leistungsfrei "erwirtschaftet" werden. Das braucht kein Steuerprivileg. Das Halten und Verkaufen von Bauland ist keine Tätigkeit, welche schützenswert oder subventionswürdig wäre. Es ist deshalb richtig, dass das Bundesgericht dieses Privileg aufgehoben hat.
Ich möchte Ihnen ein Rechenbeispiel machen - wir haben vorhin schon eines von der Mehrheit gehört -: Eine Bäuerin verkauft eine Baulandparzelle von 1000 Quadratmetern. Sie hat diese Parzelle für 50 Rappen pro Quadratmeter ihrem Vater abgekauft, also total 500 Franken bezahlt. Das Land liegt an der Grenze zur Siedlungszone und wird umgezont. Über Nacht steigt der Wert auf 1000 Franken pro Quadratmeter. Das Land wurde für 500 Franken gekauft und hat nun einen Wert von einer Million Franken. Mit dem geltenden Recht zahlt die Bäuerin eine Mehrwertabschöpfung, sie zahlt AHV-Abgaben, und es wird eine Einkommenssteuer bei Bund, Kanton und Gemeinde fällig. Es ist richtig, dass die Gesamtbelastung mit Steuern und Abgaben jetzt zusammengezählt zwei Drittel erreichen kann. Was aber vergessen geht, ist Folgendes: Der Gewinn beträgt hier immer noch 360 000 Franken, für einen Kaufpreis von ursprünglich 500 Franken. Das ist eine Rendite von über 700 Prozent. Planungsgewinne sind wie Sechser im Lotto. Es gibt keinen sachlichen Grund, diese beim Bund nicht zu besteuern; dafür gibt es keinen sachlichen Grund.
Die Mehrheit macht Härtefälle geltend. Aus unserer Sicht gilt es, zwei Fälle zu unterscheiden:
Der erste Fall betrifft jene, die von der Praxisänderung überrumpelt werden, die mit einem Gewinn rechnen, den sie nicht realisieren können. Das ist subjektiv empfunden ein Härtefall, auch wenn das objektiv kaum zutrifft. Die Kommissionsminderheit anerkennt aber, dass das im Einzelnen ein Härtefall sein kann, und ist auch einverstanden, wenn wir für diese Einzelfälle eine Lösung suchen.
Der zweite Fall: Es wird suggeriert, Bauern müssten Hof und "Heimetli" verlassen, wenn sie pensioniert werden, oder ihren Betrieb aufgeben, weil eine Steuerlast fällig wird und sie erdrückt. Das ist nicht richtig. Die Steuerschuld wird aufgeschoben, bis das Grundstück verkauft wird und ein Mittelzufluss erfolgt. Erst dann ist diese Steuer fällig.
Es gibt hier kein strukturelles Problem, wonach es mit der jetzt bestätigten Praxis zu Härtefällen kommt. Wir haben vielmehr den Eindruck, dass man wegen noch nicht geregelten Einzelfallbeispielen die ganze Masse der Baulandbauern privilegieren will.
Es wird argumentiert, das aktuelle Recht verletze die Rechtsgleichheit, Bauland im Privatvermögen werde anders besteuert als Bauland im Geschäftsvermögen. Baulandbauern fühlen sich ungerecht behandelt. Aber das Gegenteil ist der Fall. Nur die geltende Praxis stellt Rechtsgleichheit her. Jeder Gewerbetreibende muss den Wertzuwachs versteuern, auch bei den Bundessteuern. Ob man auf Bauland den Acker bebaut oder eine Bäckerei betreibt: Der Wertzuwachs des Grundstückes über die Zeit - und dazu gehört eben auch der Planungsgewinn bei einer Umzonung beim Bauern - wird bei beiden Gewerbetreibenden gleich besteuert.
Der Unterschied ist, dass ein gewerbetreibender Nichtbauer diesen Lottosechser, diesen Planungsgewinn durch Umzonung, nie realisieren kann, weil er gar nie in den Besitz von Landwirtschaftsland kommen kann. Er hat das Bauland vielleicht zu 1000 Franken pro Quadratmeter erworben und eben nicht zu 50 Rappen. Das ist der Unterschied. In Tat und Wahrheit ist auch die geltende Regelung immer noch ein riesiges Privileg für die Baulandbauern.
Als einzigen Grund für eine Zustimmung zu dieser Vorlage habe ich immer wieder gehört, dass es auch früher so war. Das ist aber kein sachlicher Grund, vor allem weil wir mit dieser Vorlage die Bundesverfassung doppelt verletzen: Sie widerspricht der Rechtsgleichheit, und sie widerspricht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Eine Zustimmung bedeutet schlussendlich einen Verzicht auf 400 Millionen Franken. Das sind eben nicht nur weniger Mehreinnahmen, die noch nicht budgetiert sind; das sind Mindereinnahmen bei der AHV und bei den Steuern. Denn es gibt längst Kantone, die in diesem Bereich korrekt veranlagen und in denen diese Mittel fliessen. Es scheint mir darum eben nicht falsch, von Steuerausfällen und Mindereinnahmen bei der AHV zu sprechen. Diese werden auf 400 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Sie wissen, dass man dieses Geld volkswirtschaftlich sinnvoll investieren kann, sodass wir einen volkswirtschaftlichen Mehrwert erzielen und die Arbeitsproduktivität oder die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Das ist bei dieser Vorlage aber sicher nicht der Fall. Es ist ein Steuergeschenk für Baulandgewinner.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.