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preparatory:AB 198427

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-04-27

Wortprotokoll

Ich bin ja nicht Steuerexperte. Aber in diesem Fall ist der Sohn, der Bauland übernimmt und den Betrieb weiterführt, berechtigt, ebenfalls einen Aufschub zu beantragen. Der Sohn müsste das also wohl nicht versteuern. Wenn es hingegen weitere Geschwister gibt, die mit Grundstücken oder mit Geld ausbezahlt werden, dann würde dieser Teil steuerpflichtig. Für den Vater, der das verschenkt, gilt dann wieder die Abmachung bzw. die Frage, ob die Kinder das übernehmen. Aber in einem solchen Fall fällt dann die Steuerpflicht für den Teil an, der nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird. In einem solchen Fall ist es durchaus denkbar, dass sich dann jemand verschulden muss, weil diese Steuer zu bezahlen ist. Das ist im Einzelfall dann wieder zu prüfen. Aber das wäre ein solcher Fall, bei dem man möglicherweise von einem Härtefall sprechen könnte.