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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-04-27

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-04-27

Wortprotokoll

Im Normalfall ist es eher nicht denkbar, dass sich jemand verschulden muss, es ist aber natürlich auch nicht auszuschliessen. In dem Fall, dass ein Grundstück ins Privatvermögen wechseln würde, würde grundsätzlich die Steuer anfallen; dann ist aber ein Aufschub möglich. Man muss ein Gesuch für einen Aufschub stellen, und die Steuer wird dann bei der Veräusserung fällig.

Jetzt kann es durchaus Fälle geben - bei einer Pensionierung, beim Wechsel ins Privatvermögen, der Vater möchte vielleicht seine Kinder berücksichtigen, möchte ihnen vor dem Ableben etwas übergeben -, in denen dann natürlich die Steuerbarkeit entsteht. Dann ist die Frage, wer diese Steuer entrichtet. Sind es die Erben, oder ist es der Erblasser? Wie auch immer - dann könnte es schon dazu kommen, dass man sich allenfalls verschulden müsste. Das wäre denkbar im Falle des Ablebens. Im Normalfall würde der Aufschub auf Gesuch hin praktisch jedes Mal bewilligt. Aber diese Fälle, in denen es um eine Vererbung geht, wie auch immer, sind dann kompliziert. Damit ist auch gesagt, dass es hier wohl allgemeine Regeln gibt, dass aber im Einzelfall durchaus der eine oder andere Härtefall entstehen kann; das möchte ich nicht in Abrede stellen. Immer wenn Sie einen neuen Strich ziehen, sind diejenigen, die unmittelbar vor oder nach dem Strich sind, irgendwo besonders betroffen. Das ist bei jeder Gesetzgebung der Fall. Wir gehen aber nicht davon aus, dass der Härtefall der Normalfall sein wird.

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