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preparatory:AB 198443

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-04-27

Wortprotokoll

Ich habe es schon gesagt: Wir und die Kantone haben kein Verzeichnis vom Bauland, das noch bäuerlich bewirtschaftet wird. Dazu müsste man auch bei allen Gemeinden erheben, welcher Wert hinter diesem Bauland steht. Es gibt ja keinen Einheitspreis über die ganze Schweiz hinweg. Wir wissen auch nicht, in welchen Fällen bei einem Wechsel ein Aufschub verlangt wird. Ein solcher Aufschub kann zwanzig Jahre lang gewährt werden. Daher gehen wir davon aus, dass die Mehreinnahmen nicht vom ersten Tag an in dieser Grössenordnung sprudeln würden, sondern erst nach einer gewissen Zeit, wenn die gewährten Aufschübe auslaufen würden. Es hängt natürlich, wie Sie gesagt haben, auch von der Entwicklung der Baulandpreise und von den Standorten ab. Wir wissen heute ja nicht, wo zuerst Bauland verkauft wird. Ist es in einer Gemeinde, in der der Baulandpreis noch 100 Franken pro Quadratmeter beträgt, oder in einer Gemeinde, in der der Baulandpreis 2000 Franken pro Quadratmeter beträgt? Daher haben wir darauf hingewiesen, dass eine ungenaue Schätzung dazu besteht. Wir versuchen, das möglichst genau zu machen. Aber mehr als über den Daumen peilen können wir hier wirklich nicht.

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