Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-04-27
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Es geht doch um Privilegien für Baulandbauern. Sie wollen den Wertzuwachs, der durch die Umzonung zu Bauland entstanden ist, nicht versteuern. Sie berufen sich dabei darauf, dass sie dieses Privileg bis ins Jahr 2011 bereits genossen haben. Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, die zu Bauland umgezont worden waren, waren bis zum Grundsatzentscheid des Bundesgerichtes im Jahr 2011 von der direkten Bundessteuer befreit. Mit diesem Entscheid schränkte das Bundesgericht das Privileg auf Grundstücke ein, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind, also auf Flächen, die langfristig der Landwirtschaft zur Verfügung stehen und eben nicht überbaut werden. Das Bundesgericht hat damit klargestellt, wie Gewinne bzw. Wertsteigerungen aus Baulandreserven zu besteuern sind. Und es ist logisch, dass das auf allen Ebenen gleich gehandhabt werden soll. Da spielt es keine Rolle, ob der Entscheid direkt die Bundesebene betroffen hat. Auf den Bund umgemünzt bedeutet das aber, dass diese Gewinne einkommenssteuerpflichtig sein sollen.
Aus grünliberaler Sicht ist der Bundesgerichtsentscheid absolut richtig, denn der Wertgewinn wurde in der Praxis vor 2011 nicht besteuert, weil ganz einfach das Gesetz nicht ausreichend präzise formuliert war. Der Bundesrat verzichtet aus finanzpolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage. Er schreibt, die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung führen und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen.
Die "Neue Zürcher Zeitung" zitierte aus steuerrechtlichen Fachpresseartikeln. Einen Satz daraus will ich Ihnen nicht vorenthalten: Weder steuertheoretisch noch sachlich lasse sich die Nichtbesteuerung des Wertzuwachsgewinns auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken begründen.
Halten wir also fest: Die Vorlage ist nicht verfassungskonform; sie schafft Ungleichheiten gegenüber Gewerbebetrieben; sie schützt Privilegien von 10 bis 20 Prozent der Bauernbetriebe. Diese Privilegierten erhalten ein Steuergeschenk von jährlich rund 400 Millionen Franken. Sie haben es gehört: rund 200 Millionen Franken aus der Staatskasse und weitere 200 Millionen Franken aus der AHV-Kasse. Die Vorlage schützt also ganz klar partikuläre Interessen von einigen wenigen. Wir Grünliberalen wollen und können das nicht unterstützen.
Wir unterstützen den Minderheitsantrag Bertschy und werden entsprechend auf die Vorlage nicht eintreten.