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Allemann Evi · Nationalrat · 2016-05-30

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Bei gesellschaftspolitischen Fragen stellen wir ja immer wieder fest, dass die Gesetzgebung den gesellschaftlichen Realitäten hinterherhinkt. Das ist auch im Adoptionsrecht der Fall. Diese Revision soll also das Adoptionsrecht gewissermassen ins 21. Jahrhundert führen.

Es sind verschiedene Revisionspunkte in die Vorlage integriert, die uns sehr gefallen, weshalb wir die Revision und das Eintreten unterstützen. Das gilt insbesondere für die Stiefkindadoption im Rahmen eingetragener Partnerschaften und für faktische Lebensgemeinschaften. Uns gefällt ganz besonders, dass mit der Revision im Adoptionsrecht das Kindeswohl ins Zentrum gerückt wird, und zwar noch stärker, als dies heute der Fall ist. Künftig soll das Kind mit seinen Interessen im Mittelpunkt stehen. Das Kindeswohl ist das Ziel und die Rechtfertigung der Adoption überhaupt. In dieser Optik ist das Adoptionsrecht dazu da, einem elternlosen Kind zu Eltern zu verhelfen - und nicht umgekehrt kinderlosen Eltern zu einem Kind. Das bedingt, dass man die heute starren Adoptionsvoraussetzungen flexibler gestaltet.

Umstrittener Kern der Vorlage ist ja bekanntlich die Öffnung der Stiefkindadoption für Menschen, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben. Wir würden auch eine weiter gehende Öffnung der Adoption unterstützen, sprich die Zulassung der Volladoption auch für Personen in eingetragener Partnerschaft sowie für Konkubinatspaare. Die heute zur Diskussion stehende Revision des Adoptionsrechts ist ein zwar kleiner, aber dennoch wichtiger Schritt.

Die Stiefkindadoption ist in sehr vielen Fällen im Wunsch des Kindes begründet. Anders als bei der gemeinschaftlichen Adoption geht es nicht um den Wunsch der Eltern, ein Kind zu haben. Vielmehr entsteht der Adoptionswunsch, weil das leibliche Kind eines Elternteils, das bereits in der Familie lebt, rechtlich abgesichert werden soll.

Der Wunsch nach Adoption entsteht, weil man die Familie und das Kind in allen möglichen Situationen vor Schicksalsschlägen schützen möchte, und zwar auch im Hinblick auf Dinge, die man nicht vertraglich regeln kann. Dass in diesem Bereich die Ehe, die faktische Lebensgemeinschaft und die eingetragene Partnerschaft als Adoptionsvoraussetzung gleich behandelt werden sollen, ist nichts als richtig und zeitgemäss. Der Trauschein als Merkmal einer guten Elternschaft hat ausgedient.

Heute leben in rund 25 000 Haushalten Kinder in sogenannt faktischen Lebensgemeinschaften. Die Familienformen sind vielfältiger geworden; das wissen wir. Es gibt Einelternfamilien, es gibt die Regenbogenfamilien, es gibt die Patchworkfamilien und anderes mehr. Diese Vielfältigkeit der Familienformen ist eine Realität und zum Glück auch zunehmend gesellschaftlich akzeptiert. Umso stossender ist es, dass diese Vielfalt heute durch das Gesetz nicht abgebildet wird, und das soll sich mit dieser Revision ändern.

Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

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