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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-05-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-05-30

Wortprotokoll

Die Einzeladoption ist ja eine eher seltene Adoptionsform, will man einem Kind doch mit der Adoption in der Regel zwei Elternteile zur Seite stellen. Die Einzeladoption ist unabhängig von der sexuellen Orientierung grundsätzlich möglich, solange eine Person nicht verheiratet ist und nicht in eingetragener Partnerschaft lebt. Das geltende Recht sieht aber vor, dass eine verheiratete Person alleine adoptieren darf, wenn ihr Ehegatte dauernd urteilsunfähig oder seit mehr als zwei Jahren mit unbekanntem Aufenthalt abwesend ist oder wenn die Ehe seit mehr als drei Jahren gerichtlich getrennt ist. Jetzt geht es ausschliesslich darum, dass man verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen gleich behandelt. Der Entwurf des Bundesrates will daher einer Person, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, unter ganz beschränkten Voraussetzungen ebenfalls eine Einzeladoption ermöglichen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.

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