Baader Caspar · Nationalrat · 2002-03-14
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-14
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion verlangt mit ihrer Parlamentarischen Initiative die Einsetzung einer PUK, um die Rolle des Bundes im Zusammenhang mit dem Swissair-Debakel eingehend und lückenlos zu untersuchen. Es geht nach unserer Meinung nicht an, dass der Bund das gesamte bisherige Aktienkapital an der Swissair verliert und sich mit über 2 Milliarden Franken Steuergeldern an der Überbrückung des Flugbetriebes der Swissair und am Aufbau der Swiss engagiert, ohne dass das Parlament für volle Transparenz über die Verantwortlichkeiten besorgt ist. Das sind wir unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig. Ich appelliere speziell an die SP- und an die FDP-Fraktion: Es darf doch nicht sein, dass Sie hier ein "Päckli" machen, um zu verhindern, dass eine umfassende Aufklärung der Wahrheit erfolgen kann.
Bei der PUK geht es nicht primär darum, die Ursache für das Grounding abzuklären, sondern es geht um die umfassende Frage der Verletzung von Aufsichtspflichten. Bei Vorkommnissen von derart grosser Tragweite, durch welche das Ansehen unseres ganzen Landes in Mitleidenschaft gezogen wurde, müssen die Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen untersucht werden, d. h. einerseits auf der privatrechtlichen, aktienrechtlichen Ebene. Hier geht es darum, die Verantwortlichkeiten von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates zu untersuchen. Das ist ganz klar Sache des Sachwalters und der Aktionäre. Damit diese Abklärungen auch für den Konkursfall sichergestellt sind, hat ja der Bund bekanntlich einen Kredit gesprochen.
Dies allein genügt jedoch nicht. Daneben gilt es, mit einer PUK andererseits auch die Frage der öffentlich-rechtlichen Mitverantwortung derjenigen Teile der Bundesverwaltung zu untersuchen, denen im Zusammenhang mit der Swissair zentrale Aufsichtsfunktionen zugekommen sind.
Konkret geht es darum, ob das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in der Lage gewesen sind, den gesetzlichen Auftrag des Luftfahrtgesetzes (LFG) zu erfüllen, und ob sie ihn überhaupt erfüllt haben. Nach Artikel 3 Absatz 1 LFG hat das UVEK als hauptverantwortliche Behörde die Aufsicht über die Luftfahrt in der Schweiz auszuüben, wobei die unmittelbare Aufsicht beim Bazl liegt. Nach Artikel 27 Absatz 2 LFG und Artikel 103 der Luftfahrtverordnung (LFV) hätte das Bazl in Zusammenhang mit der letzten Konzessionserneuerung prüfen müssen, ob die Swissair in diesem Zeitpunkt noch genügend finanzielle Mittel hatte. Sonst hätte die Betriebsbewilligung nach Artikel 102 LFV bereits im Dezember 2000 entzogen werden müssen. Es gab damals klare Anzeichen, dass die wirtschaftliche Lage der Swissair prekär war.
Schliesslich geht es aber auch um die technische Aufsicht. Anscheinend bestehen enge personelle Verflechtungen zwischen dem Bazl und der Swissair, indem z. B. das Personal des Bazl, das sich mit der Untersuchung von Flugunfällen beschäftigt, seine Flugstunden zur Beibehaltung des Pilotenbrevets bei der Swissair absolviert, also just bei jener Gesellschaft, die es zu beaufsichtigen hätte. Darum ist hier im Detail abzuklären, ob die Aufsichtsbehörden trotz dieser Verflechtung unabhängig genug waren, um seriös über die Konzessionserteilung bzw. -erneuerung zu entscheiden.
Zentral ist schliesslich auch die Frage, weshalb einzelne der Bundesverwaltung angehörende Mitglieder der Task Force Swissair-Personal ohne klaren Auftrag des Gesamtbundesrates und entgegen den klaren Versprechungen von Bundesrat Leuenberger vom 16. November 2001 in der ausserordentlichen Session dazu gekommen sind, im Januar 2002 eine so genannte Incentive-Vereinbarung abzuschliessen, um einen Teil der Bundesgelder für den Abschluss von Sozialplänen zweckentfremdet einzusetzen. Fast die Hälfte dieser bis zu 50 Millionen Franken ist für gut bezahlte Piloten bestimmt, ein weiterer Teil für Flight Attendants, die entlassen wurden, obschon heute wieder Mangel herrscht.
Wir müssen die Vergangenheit sauber abklären, damit wir bevorstehenden Konflikten wegen der Doppelrolle des Bundes als Aufsichtsbehörde auf der einen Seite und als Hauptaktionär der neuen Swiss auf der anderen Seite raschestmöglich begegnen können. Entgegen der Meinung der Mehrheit des Büros genügt in diesem Fall allein wegen der Dimension der Sache eine Untersuchung durch die GPK oder die Geschäftsprüfungsdelegation nicht:
Erstens hat ein Bericht einer PUK als stärkstes Mittel der parlamentarischen Aufsicht ein ganz anderes Gewicht und eine ganz andere Stellung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung.
Zweitens kann die GPK selbst überhaupt keine Zeugen und die Geschäftsprüfungsdelegation nur Beamte des Bundes als Zeugen einvernehmen. Wir sind aber davon überzeugt, dass in diesem Verfahren auch kantonale Beamte, z. B. der Sachwalter und seine Mitarbeiter, die Steuerbehörden des Kantons Zürich usw., befragt werden müssen.
[PAGE 248] Es geht heute um die erste Phase der Beratung, d. h. darum, ob Sie unserer Parlamentarischen Initiative Folge geben und eine PUK einsetzen wollen; es geht noch nicht um die Bereinigung der Aufträge an diese PUK. Ich bitte Sie deshalb, den beiden Parlamentarischen Initiativen, jener der CVP-Fraktion und jener unserer Fraktion, Folge zu geben, damit wir das Swissair-Debakel im Interesse unserer Steuerzahler vollständig aufdecken können.