Flach Beat · Nationalrat · 2016-05-30
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Die Kommission hat, wie bereits gesagt, mit 18 zu 6 Stimmen für Eintreten auf diese Vorlage gestimmt. Vor allem in der Frage der Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren ging die Diskussion weniger oder gar nicht dahin, dass bei Kindern von gleichgeschlechtlichen Paaren quasi ein schlechteres Leben oder schlechtere Familienvoraussetzungen gegeben sein sollten. Vielmehr wurde darüber diskutiert, dass die eingetragene Partnerschaft ja erst einige Jahre alt sei.
Die Mehrheit der Kommission war aber der Meinung, dass seit dem Abstimmungskampf von 2005 bis heute genügend Zeit vergangen sei und diese Lebensgemeinschaften halt faktisch vorhanden seien. Die entsprechenden Kinder sind heute da. Kinder in diesen Gemeinschaften sind tatsächlich schutzbedürftig im Sinne des Adoptionsrechts, ansonsten wären sie gegenüber anderen Kindern schlechtergestellt. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass absolut kein Konnex mit der Fortpflanzungsmedizin besteht. Die Kommission hat diese Frage geklärt, Herr Nidegger hatte sie in seinem Votum zur Rückweisung aufgeworfen. Die Kommission verfolgt keinerlei Salamitaktik und hat auch keine solche besprochen.
Wichtig ist, dass Sie mit einer Rückweisung oder mit einem Nichteintreten vollkommen unbestrittene Punkte wieder zurückstellen würden, beispielsweise die Anhörung des Kindes oder eine Flexibilisierung der doch sehr strengen formalen Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um einen Antrag auf eine Adoption zu stellen. Das ist vielleicht ein ganz wichtiger Punkt, der aus Sicht der Kommission nochmals hervorgehoben werden darf: Wir regeln hier die formalen Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um ein Adoptionsbegehren bei der zuständigen kantonalen Stelle zu stellen. Es wird also eher zu weniger Streitfällen führen, weil klare Voraussetzungen gegeben sein müssen, und es wird klar gesagt, dass das Kindeswohl bei all diesen Entscheidungen selbstverständlich im Vordergrund zu stehen hat.
Vielleicht noch ein Punkt: Es wurde schon in der Eintretensdebatte gesagt, dass faktische Lebensgemeinschaften eine tatsächliche Realität sind. Die Kommission hat in der Mehrheit zur Kenntnis genommen, dass diese faktischen Lebensgemeinschaften, diese Patchworkfamilien halt heute bestehen. Es gibt Familien, in denen beispielsweise ein Vater mit seinem Kind aus erster Ehe jetzt mit einer Frau zusammenlebt, mit der er nicht verheiratet ist und mit der er vielleicht ebenfalls wieder Kinder hat. Wenn der Vater dieses einen Kindes nun stirbt, dann bleibt es eigentlich rechtlos zurück, wenn Sie nicht die Möglichkeit schaffen, hier eine Adoption ins Auge zu fassen.
Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen denn auch den Rückweisungsantrag abgelehnt. Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.