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Allemann Evi · Nationalrat · 2016-05-30

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion lehnt die beiden Minderheitsanträge Guhl und Nidegger ab.

Die Minderheit Nidegger will ja, wie gesagt, die Stiefkindadoption für Menschen in eingetragenen Partnerschaften streichen, was wir ablehnen. Wir möchten diese Öffnung der Stiefkindadoption explizit im Gesetz verankert haben. Das ist auch der Kernpunkt dieser Revisionsbestrebungen. Wenn jemand in einer eingetragenen Partnerschaft das Kind seines gleichgeschlechtlichen Partners adoptieren will, soll das künftig möglich sein. Es geht hier nicht um Paare, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben und deswegen adoptionswillig sind. Es geht um Paare, die eine bereits gelebte, bestehende Beziehung und eine Bindung zu einem in der Familie integrierten Kind haben, die zum Wohl und im Interesse des Kindes rechtlich abgesichert werden sollen. Heutige Realitäten sollen auf eine rechtlich stabile und sichere Basis gestellt werden, und dabei soll die sexuelle Orientierung der Eltern nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist das Kindeswohl.

Bei Kindern in Regenbogenfamilien handelt es sich in der Regel nicht um klassische Stiefkinder, sondern um Kinder, die in diese Familien hineingeboren werden. Im Prinzip müsste für diese Konstellation eine Art Anerkennung ab Geburt möglich sein, analog zur heutigen Vaterschaftsanerkennung. Denn oft ist kein zweiter biologischer Elternteil greifbar oder bekannt, sodass der Begriff "Stiefkind" eigentlich nicht ganz zutreffend ist. Aber die vorgeschlagene Regelung ist allemal besser als die aktuelle Rechtslage, die eine solche Adoption ausschliesst.

Beim Antrag der Minderheit Guhl geht es um die faktischen Lebensgemeinschaften. Im Zentrum der Überlegungen steht auch bei dieser Adoptionsform das Kindeswohl, und hierfür ist es nicht entscheidend, ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht. Ein Trauschein ist weder ein Garant für eine stabile Beziehung der Eltern noch ein Qualitätssiegel. Wir haben heute ungefähr 25 000 Haushalte, in denen Kinder in sogenannt faktischen Lebensgemeinschaften leben. Es geht auch hier nicht darum, die Eltern zu einer Heirat zu zwingen, sondern im Sinne des Kindeswohls eine Lösung zu finden, die es erlaubt, dass ein Kind künftig zwei Elternteile hat. Das ist allemal rechtlich eine bessere Absicherung als mit nur einem einzigen Elternteil.

Zusammengefasst: Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die beiden Minderheitskonzepte abzulehnen.