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preparatory:AB 198679

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Ganz kurz: Bei Artikel 264 ZGB haben wir vorhin beschlossen, dass ein minderjähriges Kind dann adoptiert werden darf, wenn die adoptionswillige Person während mindestens eines Jahres für Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt hat. Nun denken wir, dass es schlicht keinen sachlichen Grund gibt, warum die Betreuungszeit bei der Erwachsenenadoption länger sein soll als bei der Minderjährigenadoption, auch wenn vorhin anderes behauptet wurde. Auch gilt es, in der Vorlage eine gewisse Logik, eine gewisse Linie durchzuziehen und von nichtnachvollziehbaren Abweichungen abzusehen.

Namens der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Nidegger abzulehnen.