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Schmid Martin · Ständerat · 2016-05-30

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Wir haben heute auf der Traktandenliste die Genehmigung von Abkommen mit Belize und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen und die Genehmigung von vier Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich mit Oman, Norwegen, Albanien und Liechtenstein. Ich spreche gesamthaft zu all diesen Geschäften mit Ausnahme des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein ist separat traktandiert; dazu wird Frau Kollegin Keller-Sutter rapportieren.

Seit dem Beschluss des Bundesrates vom Frühjahr 2009, den international anerkannten Standard beim Informationsaustausch in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen, hat die Schweiz eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen mit einer standardkonformen Klausel über den Informationsaustausch abgeschlossen. Steuerinformationsabkommen erlauben es Staaten oder Territorien, die untereinander kein Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen wollen, den Informationsaustausch in Steuersachen zu vereinbaren. Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen sind im Prinzip gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage. Im Vergleich zu einem Doppelbesteuerungsabkommen regelt ein Steuerinformationsabkommen die Modalitäten der Amtshilfe aber detaillierter.

Solche Abkommen sollen nun mit Grenada und Belize unterzeichnet werden. Das Abkommen mit Grenada wurde am 19. Mai 2015 unterzeichnet, das Abkommen mit Belize am 10. August 2015. Insgesamt hat die Schweiz jetzt schon zehn solche Abkommen unterzeichnet, wovon sieben schon in Kraft sind.

Die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen nach der Zustimmung durch den Nationalrat einstimmig, auf diese Vorlagen einzutreten. Die Kommission hat diesen Abkommen bzw. Bundesbeschlüssen mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt.

Gleichzeitig beantragt Ihnen die Kommission, die Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman, Norwegen und Albanien zu genehmigen. Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Oman und der Schweiz konnte am 16. Mai 2012 mit der Paraphierung des Abkommensentwurfes abgeschlossen werden. Das Abkommen wurde am 22. Mai 2015 unterzeichnet. Es handelt sich um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Abgesehen von einigen Anpassungen an die Besonderheiten des omanischen Rechts entspricht das Abkommen weitgehend der schweizerischen Abkommenspolitik und dem OECD-Musterabkommen in Steuersachen, einschliesslich des internationalen Standards im Bereich der Amtshilfe.

Mit Norwegen hat die Schweiz schon seit Jahrzehnten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Mit einem Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7. September 1987 zwischen der Schweiz und Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurden am 31. August 2009 namentlich eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard sowie eine Meistbegünstigungsklausel zugunsten der Schweiz für den Fall, dass Norwegen mit einem anderen Vertragspartner eine Schiedsklausel vereinbart, eingeführt.

Da Norwegen in der Folge mit den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich eine Schiedsklausel vereinbarte, wurden Verhandlungen zur Umsetzung der genannten Meistbegünstigungsklausel aufgenommen. So soll nun eine Schiedsklausel nach dem Musterabkommen der OECD im Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen eingeführt werden. Die Verankerung einer Schiedsklausel stellt sicher, dass Doppelbesteuerungen vermieden werden, und erhöht damit die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen. Auf Antrag Norwegens wurde ausserdem eine Anpassung des erwähnten Artikels 26 über den Informationsaustausch vereinbart. Der Informationsaustausch wird gemäss OECD-Musterabkommen auf alle Arten von Steuern ausgeweitet.

Ähnliche Bemerkungen kann ich zum Abkommen mit Albanien vorbringen. Das geltende Abkommen zwischen der Schweiz und Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen datiert vom 12. November 1999. Es sieht keine spezifische Bestimmung über den Informationsaustausch vor. Nebst der Vereinbarung einer neuen Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen gemäss OECD-Standard wird das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik beider Länder und den Wortlaut des geltenden OECD-Musterabkommens angepasst.

Bei allen Geschäften, seien es die Abkommen zum Informationsaustausch oder die Doppelbesteuerungsabkommen, ist der Ständerat Zweitrat. All diese Geschäfte wurden nicht nur in den Anhörungen von den Kantonen und den interessierten Wirtschaftskreisen begrüsst, sondern auch, wie bereits dargelegt, vom Nationalrat mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Nachdem die Schweiz bzw. die Bundesversammlung der Übernahme der internationalen Standards in Sachen Informationsaustausch zugestimmt hat, ist das auch nur folgerichtig.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb nach Prüfung der Vorlagen, auf die beabsichtigten Änderungen einzutreten [PAGE 263] und allen Vorlagen in der Gesamtabstimmung zuzustimmen. Es gibt aus Sicht der Kommission keine Detailanträge zur Anpassung der verschiedenen Bundesbeschlüsse, weshalb ich mich, sofern nicht Fragen, Bemerkungen oder andere Anträge gestellt werden, nicht mehr zu Wort melden werde.