Flach Beat · Nationalrat · 2016-05-30
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Dieser Antrag der Redaktionskommission lag der Kommission für Rechtsfragen nicht vor. Er fordert, dass bei Artikel 264d als dritter Satz der Satz angefügt wird, dass die adoptionswillige Person die Abweichung vom Mindestalter zu begründen hat. Ich kann Ihnen aus dem Blickwinkel des Kommissionssprechers sagen, dass diese Bestimmung so wahrscheinlich auch in der Kommission eine Mehrheit gefunden hätte, weil es tatsächlich ein Versehen ist. Wir haben darüber nicht diskutiert. Dieser Satz entspricht jedoch in der Ausgestaltung genau dem, was Sie vorhin schon beschlossen haben, nämlich dem Anliegen, dass diese Flexibilisierungen im Adoptionsrecht nicht einfach per se gelten, sondern dass man ein begründetes Gesuch einreichen muss, um dann auch in den Genuss dieser Flexibilisierungen zu kommen.