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Germann Hannes · Ständerat · 2016-05-30

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30

Wortprotokoll

Ich habe die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer von Anfang an gutgeheissen und stehe nach wie vor im Grundsatz dahinter. Natürlich hätte ich auch gerne zu einer Kompromisslösung Hand geboten, mit der wir die Kantone hätten an Bord holen können. Nun hat uns der Nationalrat das verweigert. Das macht dieses Instrument aber nicht schlechter. Es ist ein sinnvolles Instrument, das, wie Herr Bundesrat Maurer gesagt hat, massgeblich zur Attraktivität und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz beitragen kann. Dabei bleibt es.

Was können wir tun? Wir haben eine Erklärung erhalten, einen Beschrieb der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wie diese kalkulatorischen Zinsen auf dem Sicherheitseigenkapital berechnet werden. Es hat auch eine Delegationsnorm drin, die noch einigen Spielraum für die Steuerverwaltung offenlässt. Im Detail kann man noch nicht genau sagen, wie das dann herauskommt. Aber auf jeden Fall wissen wir von der Wirtschaft her, dass es für die Finanzierung innerhalb von Konzerngesellschaften eben wichtig wäre, dieses Instrument zu haben, von dem allenfalls auch die KMU profitieren könnten. Darum wäre das, was Herr Graber angesprochen hat, nach wie vor der richtige Schritt: dass man hier etwas gibt, ein neues, attraktives Instrument. Die andere Seite muss dann aber auch bereit sein, etwas dafür zu geben. So ist das in der Politik.

Wir sind ja noch nicht ganz am Ende der Beratungen. Ich trete jetzt gleichwohl für die Minderheit ein, weil das Instrument aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Denn, sehen Sie, man kann sagen: Wenn das Unternehmen z. B. 100 Millionen Franken Eigenkapital und 200 Millionen Franken Fremdkapital hat, dann kann es die Zinsen auf dem Fremdkapital selbstverständlich abziehen. Wenn das Unternehmen nun aber 200 Millionen Franken Eigenkapital und bloss 100 Millionen Franken Fremdkapital hat, kann es weniger Zinsen abziehen. Es ist dafür aber - ganz im Interesse unserer Volkswirtschaft und der Arbeitsplätze - stärker kapitalisiert. Dafür kriegt es noch nichts. Wenn es aber überkapitalisiert ist, wenn es sogenannt schwer ist, wie das auch viele KMU sind, dann ist es doch richtig, dass man auf einem Teil dieses Kapitals, auf dem überschüssigen, einen kalkulatorischen Abzug machen kann. Das Unternehmen könnte ja sonst einfach den Spiess umdrehen und sagen, es nehme mehr Fremdkapital auf und ziehe dafür die Aufwendungen ab. Ob das dann sinnvoller ist, das überlasse ich der Beurteilung jedes Einzelnen. Mir scheint es eine gute Sache zu sein.

Ebenfalls dafür spricht, dass auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben das durchaus so gesehen hat. Man hat einem entsprechenden Antrag ursprünglich mit 8 zu 3 Stimmen zugestimmt, aber in der Meinung, die WAK des Nationalrates würde uns dann Hand bieten, um eine Ausgleichsmassnahme im Sinne des Wunsches der Kantone zu machen. Das hat sie uns verweigert. Das Instrument wird aber deswegen nicht schwächer. Wir haben einfach in der Abstimmung mehr und allenfalls gewichtigere Gegner, was auch bei mir ein mulmiges Gefühl zurücklässt. Wenn ich hingegen die Stimmen aus der Wirtschaft höre, dann scheint mir bei dynamischer Betrachtung, dass sich die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer unter dem Strich ganz sicher bezahlt machen wird. Das stärkt nun wirklich den Standort Schweiz und verhindert, dass Kapitalfinanzierungen künftig im Ausland abgewickelt werden. Wir wollen diese in der Schweiz behalten, wir wollen sie in der Schweiz stärken, und wir wollen Unternehmen, auch KMU, die stark eigenkapitalisiert sind und somit stabile Arbeitsplätze anbieten können.

Das alles bringt mich zum Schluss, dass wir der Minderheit und der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer zustimmen sollten.