Brunner Toni · Nationalrat · 2016-05-30
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30
Wortprotokoll
Ich werde als Sprecher der SVP-Fraktion im Sinne der Effizienz gleich auch den Antrag meiner Minderheit begründen, dann sind wir schneller.
Im Grundsatz geht es bei unserer parlamentarischen Initiative darum, dass wir die Voraussetzungen für den Bezug von IV-Renten für ausländische Staatsangehörige erschweren wollen. Sie wissen: Der Ausländeranteil in der Schweiz beträgt knapp 25 Prozent, der Anteil der ausländischen IV-Rentner beträgt bald 50 Prozent. Hier ist durchaus näher hinzusehen. Als Anregung führen wir Beitragsjahre, Aufenthaltsdauer und Wohnsitzpflicht an. Konkret stellen wir zur Debatte, dass ausländische Staatsangehörige nur Anspruch auf IV-Leistungen haben sollen, solange sie Wohnsitz in der Schweiz haben, wenn sie mindestens zwei volle Jahre in der Schweiz Beiträge geleistet haben und wenn sie sich während mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben. Für im Ausland wohnhafte ausländische Staatsangehörige sollen keine Leistungen mehr gewährt werden.
Man wird nun einwenden, wir seien mit diversen Sozialversicherungsabkommen oder auch mit Verträgen mit der Europäischen Union und der Efta bzw. mit Abkommen und Verträgen zwischen den entsprechenden Staaten und der Schweiz vertraglich gebunden. Dann kommen Stichworte wie "Gleichbehandlungsgrundsatz" usw. Das Schweizervolk hat aber 2014 eine Verfassungsbestimmung angenommen, die in Artikel 121a Absatz 2 festhält, dass die Zuwanderung wieder von der Schweiz selber gesteuert werden soll und der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen beschränkt werden kann. Wir werden also nicht um Anpassungen beim Freizügigkeitsabkommen herumkommen. Das ist meine persönliche Ansicht. Aber auch wenn wir das nicht direkt im Freizügigkeitsabkommen anpassen wollen, so wissen wir, dass wir zu prüfen haben, wo wir in den Sozialversicherungen noch Spielräume haben. Es ist zu kurz gegriffen, wenn man all diese Vorstösse immer vom Tisch wischt und sagt, wir hätten keinen Spielraum. So ist es nämlich nicht. Wir wissen, dass die Ausgestaltung der europäischen Sozialversicherungssysteme und ihr völlig unterschiedliches Leistungsgefüge durchaus auch weitere Handlungsspielräume und Ausgestaltungsmöglichkeiten für uns zulassen, dermassen gross sind die Unterschiede. Wir haben mit unseren Rolls-Royce-Sozialwerken besonders gut hinzuschauen.
Die Prüfung weiterer Optionen - was haben wir für Handlungsoptionen vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung der IV? - ist auch dringend notwendig. Es ist nämlich verfehlt, jetzt immer zu sagen: Ja, wir haben die IV stabilisiert, ein Rückgang der Neurenten ist festzustellen. Wer das einfach so festhält, verschweigt, dass die effektiven Kosten in der IV zwischen 2010 und 2014 um 30 Millionen Franken gestiegen sind, dass ab 2018 jährlich 1,1 Milliarden Franken aus der Mehrwertsteuer wegfallen werden und dass die IV bei der AHV immer noch 12 Milliarden Franken Schulden hat. Wenn wir uns diese Zahlen vor Augen führen, sehen wir, dass eine Sanierung, wie sie uns für dieses Sozialwerk versprochen wurde und die diesen Namen auch verdient, noch in weiter Ferne liegt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung in der IV, bei der wir nicht sehen, dass eine Sanierung auch tatsächlich durchgeführt werden wird, vor dem Hintergrund, dass wir einen Auftrag des Volkes haben, in Bezug auf den Zugang zu den Sozialwerken nicht nur besonders hinzuschauen, sondern auch Massnahmen zu ergreifen, bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Folge zu geben.