Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-05-30
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Hier geht es um die Begrenzung der Ermässigungen im Zusammenhang mit Erfolgen aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Ich mache hier schnell einen Exkurs: Wir behandeln Artikel 24a Absatz 1, nachher folgen Artikel 25a Absatz 1 und Artikel 25b. Gemäss Nationalrat soll eine Gesamtentlastungsbegrenzung von 80 Prozent in Artikel 25b stipuliert werden. Auf eine Entlastungsbegrenzung bei den Patenten und vergleichbaren Rechten und beim Forschungs- und Entwicklungsaufwand soll gemäss Nationalrat verzichtet werden. Der Ständerat hatte seinerzeit eine Begrenzung bei den Patenten und vergleichbaren Rechten und beim Forschungs- und Entwicklungsaufwand definiert. Eine Gesamtbegrenzung fehlte im ursprünglichen ständerätlichen Konzept.
Die Kantone haben in ihrem Schreiben von Mitte Mai nicht zuletzt zur Vermeidung einer weiteren Disharmonisierung gefordert, dass sowohl eine Begrenzung von 90 Prozent bei der Patentbox im jetzt vorliegenden Artikel 24a als auch eine 150-Prozent-Begrenzung bei der Inputförderung gemäss Artikel 25a Absatz 1 festzuhalten seien. Zusätzlich soll noch quasi eine Rückversicherung mit einer Gesamtentlastungsbegrenzung auf 80 Prozent in Artikel 25b festgeschrieben werden. Sie sehen also das nationalrätliche Konzept mit der Gesamtbegrenzung und das ständerätliche Konzept mit den Einzelbegrenzungen bei Forschung und Entwicklung sowie bei der Patentbox und dann die Vermählung dieser beiden Konzepte; das wäre gewissermassen die Forderung, wie sie die Kantone aufgestellt haben.
Bei der Patentbox gemäss Artikel 24a Absatz 1 beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen, an unserem Beschluss festzuhalten, d. h. an der 90-Prozent-Begrenzung. Eine Minderheit Schmid Martin beantragt, dem Nationalrat zu folgen, also keine Begrenzung vorzusehen.