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de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-05-30

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-30

Wortprotokoll

Noch im August 2015 hat Ihre Kommission unserer parlamentarischen Initiative zugestimmt. Diese verlangt, dass das AHV-Gesetz in Artikel 29 Absatz 1 angepasst wird: dass sowohl für Schweizer als auch für Ausländer mindestens zwei volle Beitragsjahre als Voraussetzung für den Rentenbezug gelten sollen. In den europäischen, aber auch aussereuropäischen Staaten, die Rentenversicherungen haben, sind die Bedingungen für Rentenbezüge um ein Vielfaches höher, härter und schärfer als bei uns. Es könnte daher interessant sein, kurz vor dem Rentenalter Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen und dadurch eine Rente zu generieren.

Rentensysteme miteinander zu vergleichen ist zwar heikel, das gebe auch ich zu, aber ich stelle trotzdem fest, dass in Deutschland ein Vielfaches unserer Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, vorausgesetzt wird. Für die Bevölkerungsgruppen, die nicht arbeiten können, hat man andere Kriterien festgelegt. Wer in Deutschland behindert ist und nicht arbeiten kann, hat nach 35 Jahren Anspruch auf eine volle Rente. Die Rente in Deutschland ist an eine Arbeitsleistung gebunden. In Island ist sie nicht an eine Arbeitszeit, sondern an eine Mindestwohnsitzdauer gebunden. Man muss dort sage und schreibe 40 Jahre Wohnsitz haben, bevor man überhaupt rentenberechtigt werden kann.

Unser Vorstoss seitens der SVP geht auch auf ein Erlebnis unseres ehemaligen Kollegen Toni Bortoluzzi zurück. Er hat in seinem Leben nämlich unter anderem auch einmal in [PAGE 743] Schweden gearbeitet und beim Erreichen seines Pensionsalters rein interessehalber auch in Schweden darum gebeten, eine ihm zustehende Rente zu bekommen. Das wurde aber abgelehnt, weil er nicht während mindestens drei Jahren Beiträge bezahlt habe. Wir verlangen mindestens zwei Jahre.

Diese Geschichte hat uns dazu gebracht, die ganze Frage der Beitragszeiten und der Voraussetzungen in unserem Sozialversicherungsrecht näher anzuschauen. Unsere Sozialversicherungen sind auf den Charakter unserer Bevölkerung zugeschnitten, die sich gegenüber den Sozialversicherungen immer sehr zurückhaltend verhalten hat. Leistungen von Sozialversicherungen zu beanspruchen ist nicht gerade das, was der Schweizer oder die Schweizerin als Erstes anstrebt. Leute aus anderen Ländern haben nicht den gleichen Bezug zum Staat und zu den staatlichen Einrichtungen wie wir und gehen leichter dazu über, Sozialleistungen zu beziehen, wenn die Türen dazu offen stehen.

Das ist das Grundproblem, das mit unserer parlamentarischen Initiative angegangen werden soll. Man müsste sich deshalb überlegen, diese Hürden etwas höher auszugestalten, was natürlich immer auch heissen kann, dass sie auch für unsere Leute höher würden. Es geht auch in diesem Vorstoss darum, die ganzen Voraussetzungsfragen für den Bezug solcher Leistungen etwas genauer anzuschauen. Das ist überfällig. Man sollte endlich versuchen, die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Rente erhält, umfassend und abschliessend zu vergleichen und anzupassen, um dem Sozialtourismus entgegenzuwirken. Dass es in unserem Land vergleichsweise sehr einfach ist, zu einer Rente zu gelangen, ist ein Fakt, und dass dies gewisse Anreize schafft, darüber müssen wir auch nicht lange weiterdiskutieren.

Es geht heute darum, dass wir in diese Richtung weiterarbeiten können: Angesichts der Beiträge, die jedes Jahr ausbezahlt werden, macht es Sinn, eine Phase der Vorprüfung zu unterstützen, um dieses Problem genauer zu behandeln.