Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2002-03-14
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
Die Parlamentarische Initiative Chiffelle wurde Ende 2001 diskutiert. Im Februar 2002 hat der Bundesrat, gestützt auf eine Langzeitstudie, eine Arbeitsmarktöffnung für Asylsuchende, die längere Zeit in der Schweiz leben und vorläufig aufgenommen sind, empfohlen. Die bisherigen restriktiven Arbeitsmarktregelungen sollen gelockert werden. Den Kantonen, die eine sehr unterschiedliche Praxis aufweisen, wurde empfohlen, mehr Arbeitsbewilligungen an Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene zu erteilen. Mit der Lockerung des Arbeitsverbotes wurde endlich ein altes Postulat von Migrations- und Asylorganisationen erfüllt. Der Wandel wurde durch die bereits erwähnte Langzeitstudie des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien möglich, die durch das BFF in Auftrag gegeben worden war.
Die Studie widerlegt denn auch alle Befürchtungen, die eine Mehrheit der Kommission bewogen haben, die Parlamentarische Initiative Chiffelle abzulehnen. In der Kommission wurde z. B. einmal mehr die Attraktivitätstheorie erwähnt, wonach eine grosszügige Arbeitserlaubnis Menschen aus Ländern ausserhalb der EU in hohem Masse anziehen würde. Das Gespenst der Invasion wurde einmal mehr beschworen. Befürchtet wurde auch, dass mit einer rascheren Arbeitsintegration von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen die Revision des Ausländergesetzes und des Asylgesetzes unterlaufen würde. Die Studie zeigt den Widersinn der Argumentation des Arbeitsverbotes auf und unterstützt damit die Argumentation der Minderheit der Kommission, die der Parlamentarischen Initiative Folge geben will. So wird z. B. widerlegt, dass die Arbeitserlaubnis den Zulauf von Ausländerinnen und Ausländern von ausserhalb der EU verstärkt.
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Aufgrund der Studie wissen wir, dass nicht die Arbeit Anziehungspunkt für Asylsuchende ist, sondern dass sie aufgrund der bestehenden sozialen Netze kommen, die zwischen Familien und Nationalitäten bestehen. Nur eine relativ kleine Gruppe von Asylsuchenden ist erwerbstätig. Die neuen werden sehr oft in der ersten Zeit von ihren Angehörigen und eben den sozialen Netzen getragen. Durch das Arbeitsverbot werden nur einige Hundert Asylsuchende von einer Arbeit abgehalten. Viele arbeiten sehr rasch, nämlich schwarz und im Untergrund, weil sie ein Auskommen brauchen. Kein Wunder also, dass nach Ablauf der Verbotsfrist - wieder laut Studie - die Nachfrage nach Arbeitsplätzen kaum zunimmt, haben doch die Leute trotz Verbot bereits Arbeit.
In der Schweiz sind heute rund 15 000 Asylbewerberinnen und -bewerber und vorläufig Aufgenommene berufstätig. In einer Gesellschaft, die sich vorwiegend über die Arbeit definiert, heisst dies nicht nur mehr Unabhängigkeit, sondern es bedeutet auch, dass damit hohe Fürsorgekosten von etwa 400 bis 500 Millionen Franken eingespart werden können. Dies ist ein sehr wichtiger Nebeneffekt, denn dies sind rund 50 Prozent des BFF-Budgets. Die Möglichkeit zu arbeiten - so wieder die Studie - beugt auch sozialen Spannungen vor, die oft erzeugt werden, weil den Ausländern und Ausländerinnen Untätigkeit vorgeworfen wird. Die Ausländerinnen und Ausländer können zudem einen Beitrag an den wirtschaftlichen Aufschwung der Schweiz leisten, was ihnen auch Anerkennung einbringt; das ist sehr wichtig. Es braucht folglich eine Regelung für die Menschen, die hier sind und nicht arbeiten dürfen.
Die Parlamentarische Initiative Chiffelle sieht vor, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die eine Arbeit bekommen, einen Arbeitsvertrag - das ist wichtig - aufweisen müssen, der die Normalarbeitsverträge oder die im betreffenden Wirtschaftszweig anwendbaren Gesamtarbeitsverträge einhält.
Damit kann die Schwarzarbeit - das ist ein Postulat, das immer wieder kommt - systematisch bekämpft werden und die Ausbeutung von nicht registrierten Arbeitskräften vermindert werden. Die Angst, dass Asylsuchende Schweizer konkurrenzieren, wird durch die Studie ebenfalls widerlegt. Im Jahre 2000 gab es unter den 15 000 erwerbstätigen Asylsuchenden nur rund 200 qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das ist klar zu wenig. Die Leute müssen bei uns qualifiziert werden können, aber im Moment ist die Situation eben so. Nach der Forderung des Bundesrates, dass das Arbeitsverbot gelockert und Asylsuchende bereits nach drei Monaten und vorläufig Aufgenommene nach sechs Monaten arbeiten können und nachdem die Parlamentarische Initiative Chiffelle Möglichkeiten aufzeigt, wie die Schwarzarbeit aktiv zu bekämpfen ist, ist es völlig unverständlich, dass ihr eine Mehrheit keine Folge geben will. Ist der Verdacht begründet, dass es einigen mit dem Arbeitnehmerschutz durch Verträge und mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht Ernst ist?
Ich bitte Sie namens einer Minderheit von sieben Mitgliedern der Kommission, der Parlamentarischen Initiative Chiffelle Folge zu geben.