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Gasche Urs · Nationalrat · 2016-05-31

Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-05-31

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die Rechnung 2015 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 an ihrer Sitzung vom 9./10. Mai beraten, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft hatten. Eintreten auf Rechnung und Nachtrag ist gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes obligatorisch.

Kollege Daniel Brélaz und ich geben Ihnen nun einen Überblick über die wichtigsten Gesamtzahlen. Die Rechnung 2015 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung mit einem Überschuss von rund 2,3 Milliarden Franken ab und damit deutlich besser als budgetiert. Gerechnet wurde mit einem Überschuss in der Höhe von 411 Millionen Franken. 2014 schloss die Rechnung noch mit einem Defizit von rund 124 Millionen Franken ab.

Die Finanzkommission attestiert den Departementen, Behörden und Gerichten einen sorgfältigen Umgang mit den Steuergeldern. Die Abweichung bei den Einnahmen beläuft sich auf 54 Millionen Franken, es ist also quasi eine Punktlandung. Die Detailanalyse zeigt allerdings, dass es einnahmenseitig bereits Vorboten der Wirtschaftsstagnation gab. Zum Beispiel liegt insbesondere die Mehrwertsteuer 1,3 Milliarden Franken unter dem Budget. Die direkte Bundessteuer liegt 200 Millionen Franken und die Mineralölsteuer 300 Millionen Franken unter dem Budget. Bei diesen Positionen hat sich der Frankenschock ausgewirkt.

Im Gegenzug haben wir bei der Verrechnungssteuer Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Franken. Die Dividendenzahlungen für das Jahr 2014 sind höher ausgefallen, aber offenbar sind bei der Verrechnungssteuer grosse Rückforderungen ausgeblieben, was laut Aussagen von Bundesrat Maurer in der Finanzkommission mit den Negativzinsen zusammenhängt: Wenn man das Geld beim Bund belässt, kann man es auch ein Jahr später ohne Verluste zurückholen. Das verbessert zwar im abgelaufenen Rechnungsjahr unser Ergebnis, aber eben nicht nachhaltig.

Wir hatten 2015 auch ausserordentliche Einnahmen von 493 Millionen Franken: 186 Millionen Franken davon sind z. B. Bussen der Wettbewerbskommission, 139 Millionen Franken kommen von der zweiten Zahlungstranche der vergebenen Mobilfunklizenzen, und 135 Millionen Franken haben sich aus der Nachlassliquidation betreffend die Swissair ergeben.

Die Verbesserung ist demnach in erster Linie auf die Ausgaben zurückzuführen, was allerdings leider auch zu relativieren ist. Bei den Ausgaben gibt es eine Abweichung von insgesamt 1,9 Milliarden Franken. 400 Millionen Franken davon haben mit dem Rückgang bei der Mehrwertsteuer zu tun. Weil es bei der Mehrwertsteuer Mindereinnahmen gab, musste auch weniger in den AHV-Fonds transferiert werden. Auch das ist nicht nachhaltig. Eine Einsparung von 500 Millionen Franken aufgrund der Negativzinsen, die sich als Folge der Frankenstärke eingestellt hat, ist ebenfalls nicht nachhaltig.

Die Finanzkommission hat sich auch mit dem Phänomen befasst, dass Zinseinsparungen und Einsparungen betreffend nichteingetretene, aber im Budget zugrunde gelegte Inflationsraten für andere Ausgaben verwendet werden, was bei Normalisierung von Zinsen und Teuerung zu Kostenschüben führen kann. Dafür muss eine Lösung gefunden werden, die nicht in einen faktischen Automatismus im Sinne von Mehrausgaben führen wird.

Die Bruttoschulden sind im Rechnungsjahr um 5 Milliarden Franken gesunken und betragen jetzt 103,8 Milliarden Franken. Das ist erfreulich, aber die Schulden liegen so immer noch über dem Niveau von 1990.

Betrachtet man die konsolidierte Rechnung, sieht man, dass die Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von 1,7 Milliarden Franken abschliesst. Das negative Eigenkapital hat sich etwas verringert und beträgt noch 20,7 Milliarden Franken.

Die Grundsatzaussage ist eigentlich, dass die konsolidierte Rechnung für 2015 gegenüber der Staatsrechnung keine zusätzlichen Finanzierungsrisiken zeigt. Die Eventualverbindlichkeiten sind mit 37 Milliarden Franken um 3,8 Milliarden Franken höher als in der Staatsrechnung, dies vor allem wegen der Vorsorgeverpflichtungen der ETH, die hier ebenfalls enthalten sind. Der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung hat die Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass diese konsolidierte Rechnung noch sehr stark durch den Bund und die ETH geprägt ist. Sie gibt deshalb relativ wenig Zusatzinformationen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, Bundesbeschluss I, die Sonderrechnungen des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, Bundesbeschluss II, des Infrastrukturfonds, Bundesbeschluss III, sowie der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Bundesbeschluss IV, geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkungen.

Alle Subkommissionen haben festgestellt, dass die Verwaltung in der Regel eine gute Ausgabendisziplin hatte. Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat, der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln.

Die Finanzkommission stellt Ihnen, gestützt auf die oben zusammengefassten Überlegungen, folgende Anträge: mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Annahme des Bundesbeschlusses I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2015; mit 25 Stimmen einstimmig Annahme des Bundesbeschlusses II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2015; mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Annahme des Bundesbeschlusses III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2015; mit 25 Stimmen einstimmig Annahme des Bundesbeschlusses IV über die Rechnung 2015 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2016: Der Bundesrat beantragt in der Botschaft Zustimmung zu 22 Nachtragskrediten in der Höhe von 397 Millionen Franken. Fragen [PAGE 749] aufgeworfen hat der hohe Betrag von 353 Millionen Franken für das Asylwesen. Dazu hat Bundesrat Maurer ausgeführt, dass es nur darum gehe, die Anzahl Asylgesuche, die am 1. Januar vorhanden waren, zu bewältigen.

Letztes Jahr hat man mit einem Zugang von 26 000 Asylbewerbern gerechnet, und es waren dann fast 40 000. Für 2016 rechnet der Bundesrat mit 34 000. Wenn diese Zahl überschritten wird, wird es einen Nachtragskredit II brauchen, um die Kosten, die jetzt zusätzlich entstehen, 2017 begleichen zu können.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen Annahme des Bundesbeschlusses über den Nachtrag I zum Voranschlag 2016.

Abschliessend darf ich Ihnen noch den Jahresbericht der Finanzkommissionen präsentieren. Gemäss Artikel 55 des Parlamentsgesetzes berichten die Finanzkommissionen jedes Jahr einmal über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit. Hauptgeschäfte waren wie immer die Beratung des Budgets, der Nachträge und der Staatsrechnung.

Ein wichtiges Geschäft war 2015 erneut das sogenannte Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket, bekannt unter der Abkürzung KAP. Zudem befasste sich die Kommission eingehend mit der Festlegung des Ressourcen- und des Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019. Ausserdem beriet sie die Optimierung des Rechnungsmodells, Darlehen für Renovierungsarbeiten für das internationale Genf und wie jedes Jahr die Immobilienbotschaft des Finanzdepartementes.

Weitere Schwerpunkte waren die Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung ab dem Voranschlag 2017 und die Finanzoberaufsicht über die Informatik des Bundes. Die Kommission wurde auch regelmässig über die Ergebnisse der Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation orientiert.

Die Finanzkommission verfasste 2015 wiederum zahlreiche Mitberichte, z. B. zur Altersvorsorge 2020, zur Kulturbotschaft 2016-2020, zur Weiterentwicklung der Armee, zum Rüstungsprogramm 2015 und zur Standortförderung 2016-2019. Im Rahmen des finanzpolitischen Seminars befassten wir uns mit dem öffentlichen Beschaffungswesen und der parlamentarischen Oberaufsicht aus einer internationalen Perspektive.

In all ihren Tätigkeiten bringt die Finanzkommission den Aspekt der Finanzierbarkeit und des sorgfältigen Umgangs mit den Bundesmitteln in die politische Diskussion ein.

Ich bitte Sie, von diesem mündlich erstatteten Jahresbericht Ihrer Finanzkommission Kenntnis zu nehmen.