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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-05-31

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Einerseits ist nicht einsehbar, wieso wir für Biogas eine Sonderlösung einführen sollten. Es gibt andere Ökoprodukte, die im Gesetz nicht speziell genannt werden. Wie Herr Ständerat Schmid richtig festgestellt hat, wird Biogas als erneuerbare Energie betrachtet und so behandelt. Das heisst aber nicht, dass man es in einem Gesetz besonders behandeln muss. Zweitens erachten wir das Anliegen als bürokratisch und vollzugstechnisch fast nicht umsetzbar. Der Kanton bzw. die Gemeinde müsste im Rahmen der Bewilligung einer Heizung bzw. der Warmwasserproduktion bestimmen, ob bzw. zu welchen Teilen Biogas angerechnet wird. Die Behörde müsste zudem während der gesamten Lebensdauer der Anlage kontrollieren, ob noch Biogas verwendet wird. Wäre dies nicht mehr der Fall, müsste beispielsweise eine andere Wärmedämmung als Alternative vorgesehen werden, um die Vorgabe der Baubewilligung zu erreichen. Ein Biogasvertrag ist ein rein privatrechtlicher Versorgungsvertrag, der jederzeit gekündigt werden kann. Die Gemeinde erfährt das nicht einmal. Sie müsste eine Vollzugsbürokratie aufbauen. Dies erachten wir als erstens aufwendig und zweitens unnötig.

Von Herrn Ständerat Vonlanthen wurde zu Recht gesagt, dass die Kantone dies im Rahmen der Muken intensiv diskutiert und dort abgelehnt hätten. Die Gaswirtschaft wurde mit demselben Anliegen vorstellig. Wir glauben, dass die Erweiterung auf das ganze Gasnetz noch so viele zusätzliche Fragen aufwerfen würde, dass sie hier am falschen Platz ist. Biogas hat absolut seine Berechtigung; diese Sonderbehandlung mit dem damit verbundenen vollzugstechnischen Aufwand erachten wir aber als unverhältnismässig.

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