Eder Joachim · Ständerat · 2016-05-31
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-31
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Minderheit Vonlanthen und damit der Version des Bundesrates zuzustimmen, dies gerade auch unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Diskussionen im Zusammenhang mit meiner parlamentarischen Initiative 12.402, "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin", der von beiden UREK Folge gegeben wurde.
Die UREK-SR befasste sich an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2014 mit der Frage, wie namentlich im Bereich der erneuerbaren Energien die Genehmigung von Projekten erleichtert werden kann, welche Stätten tangieren, die in den Bundesinventaren der Objekte von nationaler Bedeutung aufgeführt sind. Am 1. September 2014 verzichtete die Kommission nach langer Diskussion darauf, einen Entwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz in die Vernehmlassung zu schicken, und beschloss mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, die Behandlung meiner parlamentarischen Initiative zu sistieren. Sie wies darauf hin, dass der Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen der Detailberatung des Energiegesetzes zu behandeln sei und dass das Problem zumindest teilweise über dessen Artikel 14 gelöst werden könne.
Deshalb äussere ich mich hier und heute als Nicht-Kommissionsmitglied zum vorliegenden Artikel. Es sind insbesondere drei Gründe, welche klar für die Version der Kommissionsminderheit und des Bundesrates sprechen.
1. Für den Begriff "Kern seines Schutzwertes" existiert heute weder eine Legaldefinition noch eine Praxis. Es handelt sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Kollege Rieder hat die Folgen dieses zusätzlichen Konfliktstoffs aufgezeigt.
2. Die Einschränkung führt zu einer Verschärfung, auch gegenüber der geltenden Rechtslage, Beispiele gibt es genügend. Eine Verschärfung der geltenden Rechtslage als Folge der erwähnten Einschränkung kann sich stark auf die Nutzung der alternativen Energien auswirken. Wir sprechen immerhin von grossflächigen BLN-Objekten, die rund - und das ist doch interessant - 20 Prozent der Fläche unseres Landes umfassen. Ich weiss nicht, ob Sie sich dessen bewusst sind. Wir sprechen auch von zahlreichen geschützten Ortsbildern. Es sind genau 1273 Isos-Objekte.
3. Die nationalen Interessen an der Nutzung erneuerbarer Energien und am Natur- und Heimatschutz sollen einander ohne Einschränkung gleichgestellt werden, damit man im Einzelfall ausgewogene Entscheide treffen kann. Gerade bei Energieprojekten, welche beispielsweise den Ausbau der Wasserkraft, den Ausbau von Solaranlagen, den Ausbau der Windenergie zum Ziel haben, ist eine Güterabwägung unumgänglich; das wurde auch schon gesagt. Deshalb ist es nötig, Farbe zu bekennen und eine neue Gewichtung - das ist auch im Interesse des Bundesrates - von Schutz und Nutzung vorzunehmen. Sonst, und damit ist es mir wirklich ernst, bleiben die Abwendung von der Kernenergie und die Forderung nach erneuerbaren Energien ein reines Lippenbekenntnis. Kompromisslos den Atomausstieg zu fordern, ohne gewisse Zugeständnisse im Natur- und Heimatschutz zu machen, bringt uns in der Energiefrage nicht weiter. Letztlich ist unser heutiger Entscheid also eine Frage der Glaubwürdigkeit.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Vonlanthen und dem Bundesrat zu folgen.