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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-05-31

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-05-31

Wortprotokoll

In diesem Artikel - es ist einer der wichtigeren Artikel - geht es um die Förderuntergrenze der Wasserkraft, also um die Frage, ab welcher Grösse ein Kleinwasserkraftwerk am Einspeisevergütungssystem teilnehmen kann. Heute gibt es dafür keine Untergrenze. Für gewisse Kategorien will man auch in Zukunft keine Untergrenzen, beispielsweise für Trinkwasserversorgungs- oder Abwasseranlagen, die mit einer Energiegewinnung verbunden sind. Der Bundesrat soll auch Ausnahmen in Bereichen erlassen können, wo bereits eine starke Vorbelastung besteht. Für die übrigen Anlagen soll eine Untergrenze eingeführt werden. Der Bundesrat schlägt als Untergrenze 300 Kilowatt vor, der Nationalrat entschied sich für eine Grenze von 1 Megawatt. Die Frage war bereits in der ersten Lesung im Ständerat bestritten. Obsiegt hat die Variante des Bundesrates.

Im Grundsatz sind sich Mehrheit und Minderheit einig, dass man vor allem grössere Projekte fördern sollte. Strittig ist nur noch, wo genau die Untergrenze liegen soll. Die Minderheit ist der Meinung, dass diese bei 1 Megawatt festgelegt werden sollte, um zu verhindern, dass wegen der Anreize der KEV weitere Kleinkraftwerke in heute noch unberührten und unverbauten Tälern oder Abschnitten gebaut werden. Zudem sind für Kleinkraftwerke heute Vergütungen bis zu 25 Rappen pro Kilowattstunde möglich, was kaum mehr effizient ist. Die Energiedirektorenkonferenz und auch die Konferenz der Gebirgskantone unterstützen diese Haltung der Minderheit. Die Mehrheit ist der Meinung, dass auch Kleinkraftwerke einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Zudem gebe es durchaus auch kleinere Kleinkraftwerke, die umweltschonend und ohne grössere Eingriffe realisiert werden könnten.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten und die Differenz aufrechtzuerhalten.