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Rieder Beat · Ständerat · 2016-05-31

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Stein des Anstosses in der Kommission war ja der Begriff "Kern seines Schutzwertes". Wenn wir uns mit diesem Begriff näher befassen wollen, müssen wir die bisherige Gesetzgebung anschauen: Der Kern des Schutzwertes ist in der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz so nirgends vorhanden. Wenn Sie die BLN-Schutzgebiete anschauen, sehen Sie, dass diese sehr genau dokumentiert und definiert sind. In dieser Dokumentation findet sich der Begriff "Kern des Schutzwertes" nirgends. Also müssten die entsprechenden Behörden den Kern des Schutzwertes über Auslegung neu definieren. Und wer macht das? Schlussendlich macht es das Bundesgericht.

In einzelnen Gebieten können Sie diesen Kern gar nicht feststellen. Denn der Umweltverband wird Ihnen sagen: Jeder Quadratmeter dieses Schutzgebietes ist Kern. Und derjenige, der Energie produzieren will, sagt: Überhaupt nichts ist Kern des Schutzwertes. Mit diesem Begriff konstruieren Sie bei der Energiegewinnung neue Konfliktstoffe. [PAGE 274]

Schlussendlich müssen wir uns an diesem Punkt die Frage stellen: Wollen wir die Energiewende mittels Wasserkraft herbeiführen und den Ausstieg aus der Atomenergie erreichen, oder treten wir an Ort? Mit dieser neuen Bedingung werden Sie nichts vereinfachen, sondern schlicht zusätzlichen Konfliktstoff in die Diskussion hineinbringen.

Daher rate ich Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.